
Die letzte Ruhestätte wird teilweise teurer: Am 10. Dezember 2025 soll der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung über die Verwaltungsvorlage zu den Friedhofsgebühren ab 2026 abstimmen. Am 16. Dezember folgt abschließend die Entscheidung im Stadtrat.
Was dabei auffällt: Es stehen mehrere deutliche Erhöhungen im Vergleich zum Vorjahr an. An anderer Stelle werden die Tarife aber ebenso deutlich gesenkt.
Warum ist das so? Wir haben im Rathaus nachgefragt
Beispiele für Gebühren-Erhöhungen
- Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (15 Jahre Ruhezeit) sowie
Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (15 Jahre Ruhezeit)
2025: 133 Euro
2026: 171 Euro - Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit) sowie Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)
2025: 150 Euro
2026: 206 Euro - Wahlgräber -je Stelle- (30 Jahre Nutzungsrecht)
2025: 840 Euro
2026: 1.187 Euro - Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht)
2025: 1.006 Euro
2026: 1645 Euro - Pflegefreie Gräber (20 Jahre Nutzungsrecht)
2025: 989 Euro
2026: 1.041 Euro - Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit) sowie Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)
2025: 143 Euro
2026: 199 Euro - Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht)
2025: 500 Euro
2026: 777 Euro - Baumbestattungen (20 Jahre Nutzungsrecht)
2025: 374 Euro
2026: 498 Euro
Kategorien, bei denen die Gebühren gesenkt werden
Sternenkinder
2025: 97 Euro
2026: 84 Euro
Ausgrabungen/Umbettungen
- Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit
2025: 1.336 Euro
2026: 1251 Euro
- Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit
2025: 4.008 Euro
2026: 3.753 Euro - Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit
2025: 835 Euro
2026: 782 Euro - Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit
2025: 857 Euro
2026: 802 Euro - Urnen
2025: 671 Euro
2026: 628 Euro
Unterhaltung von Grabstellen, Auswahl:
- Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (15 Jahre Ruhezeit)
2025: 417 Euro
2026: 391 Euro - Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)
2025: 557 Euro
2026: 521 Euro - Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhrzeit)
2025: 278 Euro
2026: 261 Euro - Pflegefreie Gräber
2025: 974 Euro
2026: 912 Euro - Aschestreufeld
2025: 405 Euro
2026: 321 Euro - Baumbestattung
2025: 694 Euro (20 Jahre) und 1.041 Euro (30 Jahre)
2026: 618 Euro (20 Jahre) und 927 Euro (30 Jahre) - Urnenwand
2025: 737 Euro (20 Jahre) und 1.041 Euro (30 Jahre)
2026: 618 Euro (20 Jahre) und 927 Euro (30 Jahre) - Urnenerdkammer
2025: 1.855 Euro (20 Jahre) und 2.783 Euro (30 Jahre)
2026: 1.737 Euro (20 Jahre) und 2.606 Euro (30 Jahre)
Da stellt sich die Frage: Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Neuberechnungen, und warum werden unterschiedliche Kategorien so unterschiedlich bewertet?
Achtung: Jetzt wird es kompliziert.
Kalkulation beruht auf Prognosen
Die Kalkulation von Friedhofsgebühren sei „deutlich komplexer“ als bei vielen anderen Gebührenkalkulationen: „Bei den meisten anderen Kalkulationen werden – vereinfacht dargestellt – die Gesamtkosten auf einen gebührenrelevanten Tatbestand (z.B. Kehrkilometer oder Müllvolumen) verteilt. Bei Friedhofsgebühren müssen sehr viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden“, erklärt uns die Verwaltung: „Aus der Übersicht [in der Ratsvorlage] ist erkennbar, dass der Gebührenbedarf (vorletzte Zeile) insgesamt um 226.936 Euro höher ausfällt als im Vorjahr. Der Gebührenkalkulation liegt eine Prognose zugrunde, wie viele Fälle pro Grabart im Jahr 2026 voraussichtlich anfallen werden. Trifft diese Prognose 1:1 die wirkliche Anzahl, dann entsteht keine Über- oder Unterdeckung der Gebühreneinnahmen, die in den Gebührenkalkulationen der folgenden vier Jahren auszugleichen wäre. Abweichungen nach unten führen zu Unter-, Abweichungen nach oben führen zu Überdeckungen, die in den Folgejahren berücksichtigt werden.“
Alle anfallenden Aufwendungen werden in drei Bereich aufgeteilt:
- Erwerb von Grabstätten
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beisetzung
- Unterhaltung.
Auf Seite 37 und 38 der Verwaltungsvorlage sind eine detaillierte Kalkulation der Kostenarten sowie eine Aufteilung der Gesamtübersicht (Verteilung der Kostenarten auf die Kostenstellen) zu sehen.
„Um die Kosten anschließend auf die verschiedenen Grabarten zu verteilen, wird ein Äquivalenzziffernverfahren genutzt. Auf dieser Grundlage wird schließlich für jede Grabart eine eigene Gebühr ermittelt (…) Am Ende steht eine Divisionskalkulation, also eine Aufteilung der Gesamtkosten auf die erwartete Anzahl der Grabarten für das Jahr 2026. Unter Berücksichtigung dieser Gesamtsystematik ist daher eine einfache und direkte Abhängigkeit von Einzelkosten zu Entwicklung einzelner Gebührentarife im Bereich der Friedhofsgebühren nicht möglich.“
In einer weiteren Aufstellung der Abstimmungsvorlage werden Erlöse von ca. 2 Mio Euro für 2026 und 1,9 Mio Euro für 2025 benannt. „Diese Summe dient der Kontrolle der Einhaltung des im kommunalen Abgabengesetz normierten Kostendeckungsgebotes bzw. Kostenüberschreitungsverbotes. Die kalkulierten Erlöse müssen demnach die kalkulierten Kosten (anrechenbare Kosten: 2.078.657 Euro) decken bzw. dürfen diese nicht übersteigen“, erläutert die Verwaltung abschließend. „Die anteiligen Ergebnisse aus Vorjahren sind Teil der Summe der Erlöse. Jegliche Veränderung sonstiger Erlöse ergibt folgerichtig Änderungen beim Gebührenbedarf, welcher über die Kalkulation auf die einzelnen Grabarten umgerechnet wird.“
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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