Bis 2024 ist mit niedrigeren Beiträgen zu rechnen
Ein Grund für Jubel ist es wahrscheinlich nicht, aber immerhin: Die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst sollen 2022 zumindest nicht steigen. Sie sinken sogar, allerdings auf sehr niedrigem Niveau. Dafür ist bis 2024 mit weiteren niedrigeren Kosten zu rechnen
Darüber stimmt der Finanzausschuss am 1. Dezember ab; danach muss der Stadtrat am 14. Dezember die Entscheidung bestätigen.
Was genau ist geplant?
Straßenreinigung
In 2022 wird laut Gebührenkalkulation die Straßenreinigungsgebühr (14-täglich je Frontmeter) um 0,88% sinken, teilt die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage mit.
Die Entwicklung der Straßenreinigungsgebühr je umlagefähigen Frontmeter:
2019: 1,77 €
2020: 1,85 €
2021: 1,96 €
2022: 1,94 €
„Die Erlöse für die Straßenreinigung steigen in Summe um 2.574 € (+ 4,14%)“, erklärt die Verwaltung. „Dies ergibt sich unter anderem aus der Konstellation, dass die anteilige Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020 in Höhe von 16.881 € eingerechnet wurde und somit die anteilige Unterdeckung aus 2019 in Höhe von – 5.698 € rechnerisch schmälert.“
Winterdienst
In 2022 sinkt die Winterdienstgebühr (je umlagefähiger Frontmeter) um 1,15 %.
Die Entwicklung der letzten Jahre:
2019: 0,93 €
2020: 0,86 €
2021: 0,83 €
2022: 0,82 €
„Die Erlöse für den Winterdienst steigen in Summe um 16.189 € (+ 89,49%)“, sagt die Stadt Hilden. „Dies ergibt sich aus der Berücksichtigung der anteiligen Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020.“
Warum sinken die Gebühren?
Die Stadt senkt die Gebühren jedoch nicht aus reiner Nettigkeit, sondern schlicht und ergreifend: weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist: „Laut §6, Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sollen Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden“, so die Begründung.
Das bedeutet beispielsweise für die Straßenreinigung: „Die Betriebskostenabrechnung 2018 schloss seinerzeit mit einer Überdeckung in Höhe von +9.395 € ab. Hiervon sind bereits zwei Drittel des Betrages gebührenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2020 und 2021 eingerechnet worden. In die Gebührenkalkulation 2022 wird der verbleibende Betrag in Höhe von +3.132 € gebührenmindernd eingerechnet.“
In 2019 betrug die Unterdeckung -17.093 €. Die Verwaltung rechnete von diesem Betrag knapp 1/3 mit -5.698 € gebührenerhöhend in die Gebührenkalkulation 2021 ein: „Für die Gebührenkalkulation 2022 wird ebenso verfahren. In 2023 rechnet die Verwaltung dann die verbliebene Unterdeckung in Höhe von -5.697 € ein.“
Dafür können sich die Beitragszahler in den nächsten Jahren freuen: „Die Betriebskostenabrechnung 2020 schloss seinerzeit mit einer Überdeckung in Höhe von +50.643 € ab. Hiervon werden 1/3 des Betrages in der Gebührenrechnung 2022 gebührenmindernd berücksichtigt. Der verbleibende Betrag in Höhe von +16.881 € soll gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation 2024 eingerechnet werden. Durch die Anrechnung in den Berechnungen 2021 bis 2024 wird der Betrag vollständig gemäß den rechtlichen Vorschriften dem Gebührenzahler zurückgegeben.“
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Gleiches Prinzip beim Winterdienst:
2018: Überdeckung +35.082 €.
+11.694 € werden gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation 2022 eingerechnet.
2019: Überdeckung +14.058 €.
„In die Gebührenkalkulation 2022 wird ein weiteres Drittel in Höhe von +4.686 € gebührenmindernd einfließen. Für die Gebührenkalkulation 2023 soll ebenso das letzte Drittel berücksichtigt werden, damit die Überdeckung im Rahmen der rechtlichen Vorschriften komplett ausgeglichen ist.“
2020: Überdeckung +53.697 €.
In der Gebührenkalkulation 2022 werden +17.899 € eingerechnet. Durch die Anrechnung in den Berechnungen 2022 bis 2024 wird der Betrag vollständig aufgelöst und der entstandene Überschuss an den Gebührenzahler zurückgegeben.“
Wenn das doch bei vielen anderen städtischen Dienstleistungen auch so wäre…
➤ Das komplette Vorlagendokument gibt es hier zum nachlesen…
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv/Bru-nO / Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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