Grundabgaben und Hundesteuer: Stadt verschickt Bescheide

Was Betroffene wissen sollten…

In den kommenden Tagen verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden die diesjährigen Gebühren- und Grundsteuerbescheide an rund 20.000 grundabgabenpflichtige Bürgerinnen und Bürger.

Am Freitag, 10. Januar 2025, werden zunächst die Bescheide verschickt, die ausschließlich die Festsetzung der Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-/Winterdienst- und Niederschlagswassergebühren enthalten. Die im Jahr 2024 verschickten Müllmarken gelten auch für das Jahr 2025.

 

Neuerung bei der Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze 

Am darauffolgenden Freitag, 17. Januar 2025, versendet das Steuersachgebiet die Grundsteuerbescheide. 

 

Manis-Ponystall-Banner-Hilden

 

Gemäß dem Grundsteuergesetz bzw. den Gebührensatzungen der Stadt Hilden sind die Fälligkeitstermine auf den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2025 festgelegt. „Ein eingelegter Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt und/oder ein Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer bei der Stadt Hilden berührt nicht die Zahlungspflicht„, betont das Rathaus. „Die Gebühren und Steuern sind zu den in den Bescheiden genannten Fälligkeitsterminen an die Stadtkasse Hilden zu zahlen.“

 

In diesem Jahr gibt es eine besondere Neuerung: Die Hebesätze werden differenziert. Das bedeutet: für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt die Höhe 325%, für die Grundsteuer B (bebaute Wohngrundstücke) 650% und für die Grundsteuer B 2 (Nichtwohngrundstücke) 1.300 %

Das hat eine Mehrheit im Stadtrat aufgrund eines neuen Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) des Landes NRW beschlossen; wir haben berichtet.   

 

Dauerbescheid für Gewerbesteuer und Hundesteuer

Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400% und wird wie die Hundesteuer sind mit einem Dauerbescheid festgesetzt. Deshalb versendet die Stadt Hilden Gewerbe- und/oder Hundesteuerbescheide nicht grundsätzlich zum Jahreswechsel neu, sondern nur bei Veränderungen der Hebe-/Steuersätze und bei Einzelfalländerungen.

Die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide aus Vorjahren einschließlich der dort genannten Fälligkeitstermine sowie die Hundesteuermarken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

 

Meldungen bei der Müllabfuhr

In diesem Zusammenhang weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats schriftlich mitzuteilen sind; und zwar unter den gleichen Kontaktdaten.

 

Sportm-hleV8oZAxYQ0kMif

 

Die erforderlichen Formulare stehen online unter www.hilden.de zur Verfügung. 

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen entweder per Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax 02103/72-85620 an das Steuersachgebiet zu senden.

  

Sprechstunden und Erreichbarkeit 

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu folgende Zeiten erreichbar:
dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr.  

In der offenen Sprechstunde können die Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem Anliegen ins Rathaus kommen:‘
dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr

 

„Außerhalb dieser Servicezeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, die eingegangenen Mitteilungen so schnell wie möglich zu bearbeiten“, ergänzt die Stadtverwaltung. „Das Amt für Finanzservice bittet um Verständnis, dass es Anfang des Jahres zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann.“ 

 

Quelle: Stadt Hilden

Foto: Archiv anzeiger24.de / Mariusz/Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.


 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.