Hilden bekommt vier neue Fahrradstraßen


Augustastraße, Hagdornstraße, Schulstraße und Hagelkreuzstraße

Vier neue Fahrradstraßen sollen das Radfahren in Hilden zukünftig noch attraktiver und sicherer machen, beschreibt die städtische Pressesprecherin Lina Schorn. Das Hildener Radverkehrsnetz soll nun durch die Einrichtung neuer Fahrradstraßen erweitert werden, bereits Ende 2019 hatte dies der zuständige Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen. „Hierfür eignen sich besonders die Augustastraße, Hagdornstraße und Schulstraße. Die Hagelkreuzstraße, die bereits eine eingerichtete Fahrradstraße ist, wird in diesem Zuge einheitlich zu den anderen Straßen markiert. Diese Anliegerstraßen werden bereits heute von Radfahrer*innen hoch frequentiert“, berichtet Umweltdezernent Peter Stuhlträger. 

 

Im Wesentlichen werden Markierungen und Beschilderungen an den Straßen angebracht. Lediglich in der Augustastraße werden zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt zwei kleine bauliche Anpassungen durchgeführt, damit die Radfahrer*innen zukünftig problemlos an den Bremsschwellen vorbeifahren können.

 

In einigen Straßen müssen leider Parkflächen entfallen. Bei der Planung wurde natürlich berücksichtigt, dass so wenig wie möglich wegfallen und es werden auch neue eingerichtet. Das bedeutet, dass in der Hagdornstraße 7 Stellplätze, in der Schulstraße die provisorisch angelegten Parkstreifen auf dem Gehweg und in der Hagelkreuzstraße insgesamt 11 Parkplätze entfallen. Dafür werden in der Hagelkreuzstraße zwei weitere Parkplätze geschaffen, so dass dort insgesamt 9 weniger vorhanden sind als zuvor. „Vielleicht dient die Einrichtung der Fahrradstraßen als weiterer Anreiz, zukünftig häufiger mit dem Rad zu fahren und das Auto des Öfteren stehen zu lassen“, wünscht sich Umweltdezernent Peter Stuhlträger.

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Das gilt auf den Fahrradstraßen

Die Fahrradstraßen dienen vorrangig den Radfahrer*innen, der übrige Verkehr – in der Regel Anliegerverkehr – wird gegenüber dem Radverkehr untergeordnet zugelassen. Aber Anlieger dürfen diese auch mit dem KFZ befahren. Die Fahrradstraßen werden über die gesamte Straßenlänge markiert, sodass klar ersichtlich wird, dass in der Markierung der Radverkehr vorrangig zu behandeln ist. Des Weiteren verdeutlichen diese den Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern zu den parkenden Autos. 

 

Folgende Regeln gelten speziell in Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Radfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren
  • Der durch ein Zusatzschild zugelassene motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit verringern

 

Folgende Regeln gelten generell:

  • Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden
  • Überholabstand zu Radfahrenden beträgt mindestens 1,50 m
  • Die Gehwege gehören dem Fußverkehr
  • Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, und Begleitpersonen und Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, aber auch die Fahrbahn benutzen.

 

Foto: Imagefoto


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