Hilden hängt mit den ’städtischen‘ Grundsteuererklärungen immer noch mächtig hinterher

Grund: über 3000 Liegenschaften müssen bewertet und erfasst werden

So wie alle anderen Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden ist auch die Stadt Hilden verpflichtet, Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte aller städtischen Immobilien abzugeben. Eine Ausnahme bilden nur steuerbefreite Einrichtungen wie Straßen oder öffentliche Gebäude.

Im Eigentum der Stadt befinden sich derzeit rund 3.000 überwiegend unbebaute Grundstücke. Weitere 130 sind bebaut.

 

Zum „Immobilienimperium“ der Itterstadt gehören neben dem Rathaus und dem Bauhof natürlich auch Schulen, Kindergärten, das Fabry-Museum und Friedhofskapellen.

 

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Jeder der 3000 Hildener Liegenschaften muss auf ihre „Steuerfreiheit“ bzw. Abgabebefreiung einer Grundsteuererklärung geprüft werden

Die Vielfältigkeit der städtischen Liegenschaften ist außerordentlich. Jede Immobilie ist hinsichtlich der Vorgaben der Finanzbehörden individuell zu prüfen. Alsdann müssen die zugehörigen Ergebnisse zusammengestellt und über das Steuerprogramm Elster erfasst werden.

Das ist natürlich neben dem Tagesgeschäft eine Mammutaufgabe für die Verwaltung.

Unserer Anfrage, wie viele Erklärungen denn bereits abgegeben seien, weicht die Stadt aus: Die Abgabe der Erklärungen „dauere weiter an“, teilt uns die Pressestelle lediglich mit.

 

Zahl der Einsprüche gegen neue Grundsteuermessbescheide steigt

Das Ergebnis der aktuell von den Finanzbehörden geforderten Grundsteuererklärungen ist zunächst ein Grundsteuermessbescheid (gültig ab 2025), gegen den man Einspruch einlegen kann.

Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass die neue Grundsteuerregelung nicht verfassungskonform und damit möglicherweise null und nichtig ist. Er empfiehlt deshalb, Einspruch einzulegen und hat hierzu einen Mustertext entwickelt.

 

Ob sich die Stadt wohl einer Musterklage anschließt?

 

Warum haben die Finanzbehörden die Daten nicht selbst automatisiert erfasst

Sehr zum Ärger vieler Immobilienbesitzer und zur Verwunderung mancher Bürger mussten alle Grundsteuererklärungen manuell erfasst werden.

Dabei liegen diese Daten, wenn auch an unterschiedlichen Stellen, dem „Staat“ bereits vor. Doch hier rächt sich ein weiteres Mal die digitale Rückständigkeit der Bundesrepublik im Allgemeinen und der Bundesländer und Kommunen im Speziellen.

Wären z.B. Finanzbehörden, Einwohnermeldeämter und Grundbuchstellen digitalisiert, hätten sich private Immobilienbesitzer wie auch Städte und Kommunen viel Arbeit ersparen können.

 

Bericht: Walter Thomas

Fotos: anzeiger24.de / St.Buissinne/Pixabay 

 


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