Hochwasser-Hilfe: Erhalten Spender eine Bescheinigung?

Wir haben im Rathaus nachgefragt

Das Ausmaß der Flutkatastrophe im Juli 2021 war in Hilden relativ „glimpflich“ im Vergleich zu anderen Städten und Gebieten wie in Erftstadt und dem Ahrtal verlaufen. Dennoch hat die Überschwemmung auch hier sehr hohe Schäden verursacht.

Betroffene Eigentümer konnten Soforthilfe bei der „Hochwasserhilfe des Landes NRW“ beantragen.

 

Bürgermeister Claus Pommer hatte damals zusätzlich eine eigene Spendenaktion ins Leben gerufen. „Dem Spendenaufruf sind 155 Privatpersonen und einige Unternehmen gefolgt, so dass bislang rund 33.000 Euro gesammelt werden konnten“, erklärte die Stadt Hilden Mitte August.

 

Was ist daraus geworden? Wir haben nachgefragt.

 

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Zahlungsbeleg reicht als Bescheinigung aus

„Bis zum 18. August 2021 hatten alle Menschen, in deren Wohnraum die Überflutungen für Schäden sorgten und die nicht durch eine Versicherung abgedeckt waren, die Möglichkeit, Spendengelder zu beantragen“, erklärt uns die Stadt Hilden auf Nachfrage. „Alle eingegangenen Spenden wurden ausgezahlt und das entsprechende Konto auch wieder aufgelöst. Intern wurde geprüft, dass alle eingegangen Gelder auch an entsprechend betroffene und bedürftige Personen ausgezahlt wurden.“

 

Was für die Spender im Hinblick auf ihre Steuererklärung vielleicht wichtig ist: Erhalten Spender eine Spendenbescheinigung?

Dazu schreibt uns die Stadt: „Spendenbescheinigungen wurden zum einen aufgrund unbekannter Spender, aber auch aufgrund folgender Erlasslage nicht ausgestellt: Gemäß den Regelungen des Erlasses ‚Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres‘ vom 23. Juli 2021 genügt als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking).“

Die Stadt Hilden selber hat „aus verwaltungsökonomischen Gründen“ keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv / G.Altmann/Pixabay

 


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