Keine Maske im Freien, aber in Warteschlangen

Was bedeutet das für den Hildener Wochenmarkt?

Darauf haben viele Menschen lange gewartet, insbesondere bei den derzeitigen Temperaturen: Seit dem heutigen Montag, 21. Juni, gilt in NRW grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr im Freien. Sogar in Hilden, wo die Stadt bis zum Wochenende trotz Kritik an der Regelung festhielt – während selbst eine Großstadt wie Düsseldorf die Maskenpflicht in der überfüllten Altstadt aufhob. 

Allerdings muss man auf das Kleingedruckte achten.

 

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Eine Maske ist immer noch verpflichtend,

  • in Innenbereichen bzw. geschlossenen Räumen
  • bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer bei festen Sitz- oder Stehplätzen
  • an Orten im Freien, wo die Behörden eine Anordnung getroffen haben
  • sowie in „Anstellbereichen“ (Verkaufsstände, Kassenbereiche u.ä.), also auch auf dem Wochenmarkt?

 

Wochenmarkt: Maske Ja oder Nein?

In der ab dem 21. Juni gültigen CoronaSchutzVO NRW ist unter § 5 Abs. 4, 4a geregelt, dass eine Maskenpflicht auf Märkten bei Inzidenzstufe 1 nur bei einer Allgemeinverfügung der Stadt bestehen bleibt. 

 

Wir haben bei der Stadt Hilden nachgefragt.
Klare Ansage der Stadtverwaltung: „Auf dem Wochenmarkt muss nur noch in Warteschlangen oder beim Kaufvorgang eine Maske getragen werden, da gerade in diesen Fällen der Mindestabstand teilweise unterschritten wird. Die Stadtverwaltung setzt damit auf die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller, die den Wochenmarkt besuchen.“

 


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Also: Lasst die Masken fallen – aber achtet bitte weiterhin auf Euch und Eure Nächsten. Und nehmt Rücksicht in den Wartebereichen und bei größeren Menschenansammlungen.

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv / Alexandra Koch/Pixabay

 


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……

 


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