Wo können sich Eltern anmelden?
Ab dieser Woche können sich auch Eltern von Fünf- bis Elf-Jährigen um einen Impftermin für ihre Kinder bemühen. Am 17. Dezember sollen die die kommunalen Impfstellen starten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung der jüngeren Kinder vornehmlich bei Vorerkrankungen. In jedem Fall muss eine ärztliche Beratung voran gehen.
Der Kreis Mettmann vergibt Termine ausschließlich online. Ein Beratungsgespräch durch einen Kinderarzt ist in allen Fällen zwingend erforderlich.
Vorab müssen die Sorgeberechtigten der Impfung schriftlich zustimmen. Hierzu ist ein Einwilligungsbogen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen des Robert-Koch-Instituts auszufüllen. Bei dem Impftermin muss mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Für die Kinder ist der Impfstoff von BioNTech vorgesehen. Auch die niedergelassenen Kinderärzte impfen.
An Tagen, an denen Kinderimpfungen ab 14 Uhr stattfinden, werden Erwachsene von 10 bis 14 Uhr geimpft. An Wochenenden, an denen Kinder ab 11 Uhr geimpft werden, werden keine Impfungen für Erwachsene durchgeführt.
An folgenden Terminen werden Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren stattfinden:
Freitag, 17. Dezember:
Hilden (Hagelkreuzstraße 37), Langenfeld (Hauptstraße 129) und Erkrath (Timocom-Platz 1) jeweils von 14 bis 17 Uhr
Sonntag, 19. Dezember
Haan (Kaiserstraße 10 – 14) und Velbert (Fontanestraße 7) jeweils von 11 bis 16 Uhr
Montag, 20. Dezember
Erkrath und Ratingen (Düsseldorfer Straße 52c) von 14 bis 17 Uhr
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Dienstag, 21. Dezember
Haan von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember
Langenfeld und Erkrath jeweils von 14 bis 17 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember
Hilden von 14 bis 17 Uhr
Montag, 27. Dezember
Erkrath und Ratingen von jeweils 14 bis 17 Uhr
Dienstag, 28. Dezember
Haan von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember
Langenfeld und Erkrath jeweils von 14 bis 17 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember
Hilden von 14 bis 17 Uhr
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➤ Hier gibt es alle mobilen Termine und Standorte im Kreis Mettmann
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Keine Kinderimpfungen in den Schulen
Das Land NRW erklärt außerdem: „Kreise und kreisfreie Städte können ergänzend zur Impfmöglichkeit bei Kinder- und Jugendärzten ein Impfangebot für die Altersgruppe der Fünf- bis Elf-Jährigen in Abstimmung mit den Schulen unterbreiten. (…) Impfangebote an oder in einzelnen Schulen können eingerichtet werden. In diesem Fall ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen und die Organisation mit den Schulen abzustimmen.“
Beim Kreis Mettmann ist das allerdings nicht geplant, wie unsere Nachfrage ergab.
Quelle: Kreis Mettmann
Foto: Myrioams Foto/Pixabay
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