Aber: Kindertagespflegepersonen bekommen mehr bezahlte Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungstage
Seit der Bekanntgabe, dass die Stadt einige Leistungen bei der Kinderbetreuung kürzen will, sind viele Eltern in Aufruhr. Wie berichtet, soll unter anderem die Geschwisterkind-Befreiung bei den Beitragsgebühren im Primarbereich entfallen. Außerdem sollen Eltern keinen Anspruch auf Erstattung der Beiträge bei Ausfällen (zum Beispiel in der Pandemie) haben. ➤ Mehr dazu…
Eigentlich hätte der Jugendhilfeausschuss am Montag, 15. November, über die Verwaltungsvorlage abstimmen sollen. Viele neugierige Eltern sind daher zur Sitzung gekommen, um den Politikern auf die Finger zu schauen.
Doch zur Überraschung aller wurde der Tagesordnungspunkt von der Agenda genommen. Er soll stattdessen am 1. Dezember im Finanzausschuss beraten werden.
Carsten Wannhof (SPD), Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, betonte dabei, dass sein Gremium das Recht habe, zu diesem Thema gehört zu werden. Die Verwaltung könne den Tagesordnungspunkt „nicht einfach“ an einen anderen Ausschuss verweisen. Notfalls werde eine Sondersitzung einberufen, um über die Vorlage abzustimmen. Sozialdezernent Sönke Eichner sicherte zu, dass das Thema noch einmal in den Jugendhilfeausschuss kommen werde.
Eltern starten Petition
Derweil wurden einige Eltern von der Kita St. Konrad aktiv und haben eine „Petition gegen die Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren in Hilden“ gestartet.
„Unter dem Strich ergibt sich durch die geplante Änderung eine massive finanzielle Mehrbelastung für fast alle von uns.
Wie alle berufstätigen Eltern wissen, ist sowohl die finanzielle als auch die familiäre Balance im Alltag eine stetige Herausforderung“, heißt es im Petitionstext. „Die meisten Familien müssen genau überlegen, wieviel beide Elternteile arbeiten müssen und wollen, um erstens die finanzielle Basis der Familie zu sichern, zweitens die Betreuung der Kinder und das Gleichgewicht in der Familie zu gewährleisten und zu schützen und drittens den Ansprüchen ihrer Berufe gerecht zu werden. Noch schwieriger gestaltet sich die Situation für Alleinerziehende. Schon jetzt ist die finanzielle Belastung für viele Haushalte mit Kindern enorm.“
Die „Löcher im Haushalt“ dürften „nicht auf Kosten der Familien gefüllt“ werden.
Ausschuss beschließt: Anhebung der bezahlten Urlaubs- und Krankheitstage für Kindertagespflegepersonen
Ebenfalls umstritten ist der Vorschlag der Verwaltung, die bezahlten Urlaubs- und Krankheitstage für Kindertagespflegepersonen anzuheben. Der Ausschuss hat diese Vorlage allerdings einstimmig verabschiedet.
Demnach erhalten die Kindertagespflegepersonen ab dem 1. August 2022:
- zusätzlich zu den 30 Urlaubstagen drei weitere freie bezahlte Tage (Silvester, Heiligabend und Rosenmontag zählen dann als „Feiertage“)
- 40 statt bisher 30 Tage Fortzahlung im Krankheitsfall
- den Anspruch auf einen Konzeptions- und zwei Fortbildungstage, alles in den Gebühren enthalten.
„Die Verwaltung möchte an dieser Stelle noch einmal die besondere Wertschätzung des Angebotes Kindertagespflege in Hilden zum Ausdruck bringen. Hier wird auf gutem pädagogischen Niveau ein wichtiger Baustein zu Versorgung von Kindern im Elementarbereich erbracht“, so begründet die Stadtverwaltung den Vorstoß. „Ihr Beitrag (260 Plätze) ist absolut erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Stand 15. Oktober 2021 sind alle Plätze in der Kindertagespflege belegt, bei vier offenen Betreuungsanfragen. Im Laufe des Kitajahres sind weitere Anfragen zu erwarten, ohne dass ein Platz angeboten werden kann. Eine Notversorgung von Kindern im Alter über drei Jahren im Rahmen der Kindertagespflege (wie in der Vergangenheit temporär geschehen) ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Aktuell sind 85 unversorgte Kinder im U3 Bereich sowie 96 unversorgte Kinder über drei Jahren zu verzeichnen. Dies belegt, wie wichtig die Kindertagespflege für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Förderung und Bildung ist.
Um „pädagogisch versierte Kindertagespflegepersonen“ zu bekommen, müsste die Stadt „gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung“ bieten.
Dennoch kann Michael Hirsch-Herda vom Jugendamtselternbeirat (JAEB) diese Maßnahme nicht nachvollziehen: „Laut Kibiz (Kinderbildungsgesetz NRW) sind maximal 27 Tage erlaubt.“ Er hält es für „utopisch“, dass dieses Konzept funktionieren würde.
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Stefanie Walder von der Pädagogischen Leitung Kindertagesstätten & Kindertagespflege im Rathaus erklärte, die Stadt gehe nicht davon aus, dass die Kindertagespflegepersonen diese Ansprüche gänzlich ausnutzen werden. In der Abstimmungsvorlage heißt es außerdem: „Gerade das Betreuungssetting der Kindertagespflege ist durch eine intensive Bindung an die Familien geprägt. Jeder Kindertagespflegeperson ist bewusst, dass ihr Ausfall nicht ohne weiteres kompensiert werden kann und bei den Familien zu großen zeitlichen Engpässen führen kann. Deshalb würde diese Regelung nach Auffassung der IG KTP (Interessengemeinschaft der die in der Stadt Hilden tätigen Kindertagespflegepersonen) faktisch nicht zu einer deutlichen Erhöhung der betreuungsfreien Tage führen und gäbe gleichzeitig Sicherheit in der Ausübung ihrer Tätigkeit.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Carola68/Klimkin / Pixabay
Collage: anzeiger24.de
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