Landtagswahl: Was das Wahlamt Hilden nicht verraten will

Praktischer Bürgerservice wird in Wahlbenachrichtigung ausgespart – warum?

Für viele Wählerinnen und Wähler ist es ein geradezu ritueller Akt: Am Wahltag geht man ins Wahllokal, erhält den Stimmzettel, geht in die Kabine, macht das Kreuz und versenkt die abgegebene Stimme in der Urne. Fertig – der demokratische Beitrag ist geleistet.

Doch die Zeiten ändern sich: Viele Wahlberechtigte möchten am Wahlsonntag nicht extra zu ihrem zugeteilten Wahllokal tapern. Stattdessen beantragen sie einfach die Briefwahl – bei der Kommunalwahl 2020 waren es in Hilden 10.992 von 46.591 Wahlberechtigten.

Ist ja auch viel bequemer so. Und auf diese Möglichkeit macht auch das Hildener Wahlamt in seiner Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl am 15. Mai aufmerksam.

 

Was das Anschreiben allerdings nicht verrät: Es ist ebenso möglich, einfach ins Wahlbüro am Rathaus (Dr. Ellen Wiederhold-Platz) zu gehen, sich dort die Wahlunterlagen abzuholen, bzw. direkt vor Ort seine Stimme abzugeben.

 Wahlamt-Hilden-Anschreiben

 

Eine sehr praktische Lösung – aber das weiß vermutlich kaum jemand, weil es ja offiziell nicht mitgeteilt wird, auch nicht in der Presseerklärung.

 

Ganz anders sieht es beispielsweise in Düsseldorf aus: Hier steht in der Wahlbenachrichtigung ausdrücklich: „Sie können die Unterlagen auch persönlich beim Amt für Statistik und Wahlen (…) abholen oder direkt vor Ort wählen.“

 

Wahlamt-Ddorf-Anschreiben

 

Danke für diesen Hinweis!

Warum teilt die Stadt Hilden so etwas nicht mit? Wäre doch ein prima Bürgerservice.

Wir haben natürlich wieder mal nachgefragt…

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Gesetzgeber will, dass am Wahltag gewählt wird

Die Stadtverwaltung antwortet uns:

„Die rechtlichen Vorgaben schreiben den Inhalt der Wahlbenachrichtigung vor. Der Wahltag ist jeweils ein Sonntag und nicht ein Zeitraum von etwa fünf Wochen.

Mit der Option, vor dem eigentlichen Wahltag zu wählen, wollte und will der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit geben, die aus zwingenden Gründen nicht am Wahltag wählen können. Früher was es notwendig, diese Gründe anzugeben. Seit vielen Jahren ist diese Begründung nicht mehr erforderlich; es reicht ein Antrag.

Der Gesetzgeber hat deshalb bewusst von einem entsprechenden Hinweis abgesehen, um den Trend ‚weg vom eigentlichen Wahltag‘ nicht zusätzlich zu verstärken.“

 

Heißt also: Der Gesetzgeber will, dass die Wählerinnen und Wähler doch bitte – wie es bisher Ritual und Gepflogenheit war – möglichst nur am Wahlsonntag wählen gehen.

 

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Da stellen sich aber einige Fragen:

  • Ist dieser „Service“ des Vorab-Wählens nicht eher ein Anreiz, der sogar zu einer höheren Wahlbeteiligung führen könnte?
  • Das Wahlbüro am Rathaus ist doch sowieso geöffnet und stets besetzt (montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 19 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr, am 13. Mai bis 18 Uhr). Außerdem stehen dort Wahlkabinen bereit.
    Warum also nicht diese Ressource nutzen, indem man die Menschen auf die Möglichkeit des Vor-Ort-Wählens hinweist?
  • Ist es heutzutage überhaupt noch angemessen (oder wie Bundeskanzler Scholz sagen würde: „aus der Zeit gefallen“), die Menschen dahin lenken zu wollen, an welchem Tag sie ihre Stimme abgeben sollen?

 

Wie auch immer, das wichtigste ist: Am 15. Mai ist Landtagswahl in NRW.

Also: Wählen gehen! Egal wie.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos/Collage: anzeiger24.de/Pixabay

 


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