Nach dauerndem Hin und Her: Stadtentwicklungsausschuss einigt sich auf Kernvorschlag mit Tempolimit
Wird es nun auch auf Hauptstraßen in Hilden Tempo 30 geben oder nicht? Um diese Frage ringen seit Monaten die Ratsfraktionen. Ist ja auch eine „wegweisende“ Entscheidung für die Zukunft des Verkehrs in der Stadt. Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat nun nach zäher Diskussion am Mittwoch, 22. Januar 2025, eine neue Entscheidung getroffen: Das Tempolimit soll nun als „Kernvorschlag“ im viel diskutierten Mobilitätskonzept stehen bleiben – so wie es sich die Verkehrsplaner der Studie auch gedacht haben. Denn darauf beruhen alle anderen Maßnahmen in dem rund 220-seitigen Machwerk, hier nachzulesen.
Doch das ist noch nicht alles.
Ergänzungsanträge von Bürgeraktion und CDU
Zudem wurden ein paar Begriffsfindungen verfeinert. So ist beispielsweise nicht mehr von einer „Vision“, sondern einem „strategischen Ziel“ (nämlich die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs innerhalb der Stadt) die Rede.
Und es heißt nicht mehr „flächendeckendes“ Tempo 30.
Denn auf folgenden Abschnitten soll weiterhin Tempo 50 gelten:
- Richrather Straße zwischen Baustraße und Ortsausfahrt
- Hülsenstraße zwischen Niedenstraße und Westring
- Elberfelder Straße zwischen Auffahrt Ostring und Ortsausfahrt
- Düsseldorfer Straße zwischen Niedenstraße und Ortsausfahrt
Darüber hinaus hat der StEA einem Ergänzungsantrag der Bürgeraktion (BA) zugestimmt. Allerdings mussten die Mitglieder da auch sehr akribisch über einige Formulierungen debattieren.
Beschlossen wurde also zusätzlich:
- Prüfung weiterer Ausnahmen von der Tempo 30-Regelung auf den Teilstücken:
> Hochdahler Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Zufahrt Ostring/Giesenheide
> Gerresheimer Straße zwischen Lodenheide und Kreuzung Nordring/Westring
> Ellerstraße zwischen Körnerstraße und Einmündung Westring/Hülsenstraße
> Baustraße zwischen den Einmündungen Grünstraße und Breddert (anbaufreier Abschnitt)
> Elberfelder Straße zwischen Ortsausgang und der Einmündung Waldkaserne
- Für die Realisierung der ausgewiesenen bzw. zu prüfenden Maßnahmen soll die Verwaltung bis 2026 ein Stufenkonzept erarbeiten und dem Rat vorlegen.
- Für jede Straße sind alle in Betracht kommenden Maßnahmen-Vorschläge dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
- In einem jährlich fortzuschreibenden Umsetzungsplan sind die Auswirkungen auf Klimaziele etc. darzustellen. Sofern davon abgewichen wird, sind Hinderungsgründe zu nennen.
Abgelehnt wurden drei Zusatzanträge der CDU. Die Fraktion wollte die Ausweisung der Tempo 30-Straßen etwas mehr differenzieren. Außerdem sollten die Zahlen der Ampeln im Stadtgebiet reduziert und die der Fahrradstraßen erhöht werden.
Wie geht es nun weiter?
Damit hat das Hin und Her vorerst ein Ende. Im Prinzip gab es zuerst einen Konsens für das Mobilitätskonzept, inklusive Tempo 30. Das wurde im Stadtrat im September auf Initiative der CDU aber gekippt, was der StEA im November wiederum rückgängig machte. In der Ratssitzung im Dezember wurde eine abschließende Abstimmung wegen der CDU-Anträge noch einmal vertagt.
Jetzt muss der Stadtrat am 26. Februar 2025 noch einmal final über die jüngste Entscheidung im StEA abstimmen. Fällt das Votum diesmal positiv aus, kann das Mobilitätskonzept „auf die Schiene“, bzw. auf die Straße gebracht werden.
Rheinbahn fordert: ÖPNV-Beschleunigung und Anpassung der Ampelschaltungen
Das bedeutet allerdings keinesfalls, dass nun in wenigen Wochen überall Tempo 30-Schilder aufgestellt werden. Denn das Mobilitätskonzept ist ein langwieriger Prozess, der noch zahlreiche weitere Maßnahmen enthält, die erst einmal aufeinander abgestimmt und nach und nach umgesetzt werden sollen.
Voraussetzung für Tempo 30 ist außerdem die Anpassung der Ampelschaltungen, damit der Verkehr zwar langsamer, aber flüssiger läuft. Das fordert vor allem die Rheinbahn, die das Tempolimit ablehnt, weil es den Fahrplan durcheinander wirbelt. Es soll also für Tempo 30 eine „Grüne Welle“ eingerichtet werden. Das wird sicherlich ein Weilchen dauern.
Außerdem ist Tempo 30 nicht der einzige Bestandteil des Mobilitätskonzeptes. Es müssen noch weitere Pläne für Radvorrangrouten, Fahrradabstellplätze, Haltestellen-Ausbauten, Kreisverkehre, Querungshilfen für Fußgänger etc. entwickelt werden.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de
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