Neue Grundsteuerbescheide: Im Schnitt wird es ein wenig teurer

Rechenbeispiel: Wer wird belastet, wer entlastet?

Die Absicht, im Zuge der Neuberechnung der Grundsteuern die Belastungen für Bürger und Unternehmen „neutral“ zu halten, ist realistisch nicht haltbar. Gründe sind auf der einen Seite rasant gestiegene Kosten der Verwaltung und geringere Gewerbesteuern auf der anderen Seite. Im Dezember 2024 hatte der Rat beschlossen, die Grundsteuer B für Wohnen, bzw. bebaute Grundstücke auf 650% und für nicht bebaute Grundstücke auf 1.300% hochzusetzen. Mit den neuen Sätzen nimmt die Stadt gerade einmal 1.650 Millionen Euro mehr ein als im Vorjahr. Ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts eines erwartenden Defizits von über 18 Millionen Euro.

 

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Wie teuer wird es für meine Wohnung?

Die Neuberechnung der Grundsteuer war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich. Darüber hatten wir berichtet. Im Grunde ging es darum, dass Immobilien nach dem tatsächlichen Zeitwert besteuert werden und nicht nach einem fiktiven Wert auf Basis des Jahres 1930! Die Neubewertung führt im Ergebnis dazu, dass Immobilien zukünftig höher oder niedriger eingeschätzt werden als in der Vergangenheit. Für Eigentümer von Wohnungen oder Häuser kann es dann zu Entlastungen oder zu Mehrbelastungen führen.

 

Beispielrechnung für eine Zwei-Zimmer-Wohnung: -26,12 Euro oder +64,95 Euro

Wir haben einmal an zwei konkreten Wohnungen ausgerechnet, wie sich die neue Steuer auswirkt.

In einem Fall sank die Steuer von 354,96 auf 328,84 Euro. Macht eine Ersparnis von 26,12 Euro.

Im anderen Fall ergab sich eine Differenz aus 266,74 Euro alt zu 331,69 Euro neu = 64,95 Euro Mehrbelastung.

Der Unterschied der Auswirkungen hängt u.a. mit der Lage der Wohnung, dem Baujahr und der Ausstattung zusammen.

 

Zahlen müssen übrigens die Steuern auch die meisten Mieter, weil die Steuer „umlagefähig“ ist. Vor einigen Tagen hat die Stadt mit der Versendung der Bescheide begonnen. Nun dürfen die Bürger gespannt sein, was auf sie zukommt. Überraschungen dürften nicht ausgeschlossen sein.

 

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Kann man gegen die neuen Bescheide Widerspruch einlegen?

Klare Antwort: Ja, und zwar innerhalb eines Monats. Der Erfolg wird indes i.d.R. davon abhängen, ob auch bereits ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid (wurde bereits Anfang letzten Jahres erteilt) eingelegt worden ist. Bleibt für alle zahlungsunwilligen Immobilienbesitzer immerhin noch die Hoffnung, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut der Sache annimmt und auch die aktuelle Grundsteuer für unrecht erklärt.

Bis dahin muss, allen Ein- und Widersprüchen zum Trotz, aber erst einmal gezahlt werden!

 

Sollte übrigens Euer Bescheid besonders „krass“ ausfallen, könnte Ihr uns gerne schreiben: presse@deinhilden.de.

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: moerschy/Pixabay

 


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