Neue Wurzeln beim Baumschutz geschlagen: Verwaltung soll Satzung überarbeiten

Arbeitsauftrag aus der Politik: Auch erkrankte Bäume sollen bei Fällung künftig ersetzt werden

Die Stadt Hilden soll ihre Baumschutzsatzung modifizieren. Diesen Auftrag erteilte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Klima am 3. September 2026 per Abstimmung an die Verwaltung. Der Antrag stammt von der Fraktion der Grünen. Nur die vier Ratsherren von AfD und FDP stimmten dagegen.

Worum geht es?

 

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Fällung ohne Ersatz? Damit soll jetzt Schluss sein

Die Grünen fordern, dass auch bei der Fällung von erkrankten Bäumen eine Ersatzpflanzung vorzunehmen ist. Das soll sowohl für den öffentlichen Raum als auch auf Privatgelände gelten.

Außerdem sollten die Beauftragung eines Gutachters bei einer baumschutzfachlichen Baubegleitung sowie der Einsatz eines nachsorgenden Pflegemanagements zur Pflicht werden.
Die Verwaltung gab allerdings zu bedenken, dass diese beiden Verästelungen rechtlich nicht umsetzbar seien. Denn dadurch würde die Stadt in die Eigentumsfreiheit von Privatpersonen eingreifen. Daraufhin haben die Grünen diese Punkte aus ihrem ursprünglichen Antrag gestrichen.

 

Nun heißt es lediglich: Die Hildener Baumschutzsatzung solle so geändert werden, „dass bei Fällung von Bäumen, die aufgrund von Krankheit, Schädlingsbefall oder irreversibler Vitalitätsschwäche entfernt werden müssen, eine verpflichtende Ersatzpflanzung von mindestens einem klimaresilienten Ersatzbaum pro gefälltem Baum vorzusehen ist.“ Soweit konnten auch die Fraktionen von CDU und SPD mitgehen.

 

Etwas strittig wurde es bei der weitergehenden Anregung: „Die Baumart ist so zu wählen, dass der Ersatzbaum in seiner ungefähren Wuchs-/Endhöhe und Kronenbreite diejenige des kranken Baumes möglichst nicht unterschreitet.“ Das könnte in der Praxis aber schwierig werden. „Alternativ kommen im Sinne der Wiederherstellungsverordnung auch mehrere klimaresiliente Bäume als Ersatz in Frage.“

 

Mit diesem Leitfaden hat die Verwaltung nun einen festen Stamm an Vorgaben erhalten, um eine entsprechende neue Passage in der bestehenden Baumschutzsatzung zu formulieren.

Ein Vorschlag soll dann in einer der nächsten Sitzungen präsentiert werden. Dann wird sich zeigen, ob diese finale Version ebenfalls eine Mehrheit bekommt.

 

Bericht: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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