Neues Semester: VHS setzt auf flexible Sonderregelungen

Lust auf Weiterbildung trotz 2G und Maskenpflicht

Am Montag, 31. Januar, startet das Frühlingssemester in der VHS Hilden-Haan. „Nach Jahren der Entbehrung finden neben unseren beliebten Angeboten im Bereich Sprachen, Kultur und Bewegung endlich wieder Exkursionen, wie unser Tagesausflug zu den Wildpferden in Dülmen oder unsere Exkursionen in die ‚Europäische Hauptstadt‘ Brüssel, statt“, erklärt Bildungseinrichtungsleiter Martin Kurth (Foto)

 


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Noch sei aber aufgrund der stark steigenden Inzidenzen durch die neue Omikron-Variante Vorsicht geboten: So sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz und die 2G-Regelung für Teilnehmende und Dozierende vor.

„Einerseits wird so die Ansteckungsgefahr minimiert, andererseits ist die Maskenpflicht für viele Teilnehmende aber ein Grund, derzeit von einer Anmeldung abzusehen„, heißt es weiter.

 

Die VHS reagiert flexibel auf diese neue Verordnung und hat aktuell folgende Sonderregel eingeführt:

 

Derzeit unterbelegte Kurse werden nicht abgesagt. „Stattdessen wir der Kursbeginn verschoben, bis  die Maskenpflicht am Sitzplatz vielleicht im Laufe des Frühlings abgeschafft wird und unsere Teilnehmenden eher bereit sind, sich wieder anzumelden.“

 

Es ist in diesem Semester außerdem möglich, zu einem späteren Zeitpunkt in einen laufenden Kurs einzusteigen und dann nur eine anteilige Kursgebühr zu zahlen. Diese Ausnahmeregel endet mit dem Ende der Maskenpflicht am Sitzplatz und kann nicht für spätere Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit o.Ä.) herangezogen werden.

 

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Mehr zum neuen Kursprogramm gibt es unter vhs-hilden-haan.de, im Programmheft, das in allen öffentichen Einrichtungen ausliegt, und im Veranstaltungskalender von anzeiger24.de.

 

Quelle: VHS Hilden-Haan
Archivfoto: anzeiger24.de

 


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