Bürgeraktion: Stadt muss Stellplatz-Satzung erarbeiten
Wer in einem dicht besiedelten Wohn- oder Neubaugebiet von Hilden lebt und auf sein Auto angewiesen ist, kennt das allzu gut: Man muss mehrfach um den Block fahren, um endlich einen freien Parkplatz zu finden. Das nervt.
Wie berichtet, gibt es eine Landesbauordnung, nach der bei einem Bauantrag „je ein Stellplatz pro Wohnung“ einzupreisen ist. Daran orientiert sich die Stadt Hilden bei jeder Baugenehmigung.
„Und jeder weiß, wie lebensfremd das ist“, sagt Ludger Reffgen, Ratsherr der Bürgeraktion, im Gespräch mit anzeiger24.de und befürchtet: Die Situation könnte sich sogar verschärfen.
Denn im Juli soll eine Novelle des §48 Landes-Bauordnung (BauO NRW) in Kraft treten, die die Stellplatz-Vorschrift aufweichen und damit die Parkplatznot erhöhen könnte. Die Bürgeraktion hat nun im Stadtentwicklungsausschuss die Mehrheit für ihren Antrag gewinnen können: Einstimmig wurde beschlossen, dass die Stadtverwaltung eine Hildener Stellplatz-Satzung erarbeiten soll.
Was würde das dann bedeuten?
Keine Stellplatzpflicht: Bauherr spart Kosten – Straßen vollgeparkt
In der Beschlussvorlage zitiert die Stadtverwaltung die Einschätzung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei: „Durch die Neufassung der Regelung zu notwendigen Stellplätzen in §48 BauO NRW wird deutlich, dass eine Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze nur dann besteht, wenn die Zahl notwendiger Stellplätze durch Rechtsverordnung der obersten Bauaufsichtsbehörde bzw. satzungsmäßige Regelungen auf kommunaler Ebene festgelegt ist“.
Was hier juristisch verschwurbelt klingt, heißt übersetzt: Wenn die Novelle in Kraft tritt, gibt es bei Bauvorhaben keine Stellplatz-Regelung mehr. Ein Bauherr muss also keine Stellplätze mehr in seinem Bauplan ausweisen (etwa in Tiefgaragen oder am Straßenrand) – was ihm erhebliche Kosten erspart.
Konsequenz: Die Anliegerstraßen füllen sich umso mehr mit wild parkenden Autos.
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Dies kann nur dadurch verhindert werden, wenn die jeweilige Kommune eine eigene Stellplatz-Satzung aufstellt und so das Geschehen steuert.
Darauf zielte der Antrag der Bürgeraktion ab, der von allen Fraktionen mitgetragen wurde.
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Wie diese Satzung nun aussehen soll, das gibt die Politik nicht vor; das ist Aufgabe der Rathaus-Mitarbeiter(innen). Sie solle „die unterschiedlichen Bedarfe in den Wohnvierteln der Stadt berücksichtigen“. Bis Mitte 2022 hat die Verwaltung Zeit für das Projekt. Es dürfte kein leichter Auftrag sein…
Denn kompletten Beschluss mit allen Hintergrund-Infos gibt es hier zum nachlesen…
Und zur Erinnerung: Wer eine Garage anbaut, erhält die Genehmigung nur unter der Bedingung, dass sein Fahrzeug darin abgestellt wird, und nicht auf der Straße. Wenn sich die Besitzer daran halten und ihre Garage nicht zweckentfremdend als Abstelllager für Gerümpel nutzen, kann dies auch zur Entschärfung der Parkplatznot beitragen.
Auch darüber hatten wir berichtet…
Text: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de
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