Personalnot im Rathaus – Wie attraktiv ist der Öffentliche Dienst?

Kann eine Verwaltung mit besserer Besoldung mehr Fachkräfte gewinnen und halten?

Was ist da nur los im Hildener Rathaus? Neu eingestellte Führungskräfte kündigen kurz nach Amtseintritt, und auch sonst fehlt in allen Bereichen Personal. Das lähmt natürlich die Verwaltung – und die Bürgerinnen und Bürger reagieren mit Unverständnis, wenn es mal wieder nicht rund läuft.

Aktueller Fall: Die Kämmerin Anja Franke wechselt zum Jahresende nach Mülheim. Es ist nun eine gewaltige Lücke zu schließen. Denn es wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gesucht, der oder die im Dezernat II gleich mehrere „Baustellen“ zu betreuen hat: Haupt- und Personalamt, Verwaltungsorganisation, Digitalisierung, Ordnungsamt, Feuerwehr sowie Beratungs- und Prüfungsamt.

 

Wie attraktiv ist nun eine Stadtverwaltung als Arbeitgeber? 

 

Feste Tarifverträge – und ein bisschen Spielraum

„Für die Stadtverwaltung Hilden – wie auch für andere Kommunen – wird es immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden, räumt das Rathaus auf unsere Anfrage ein. Dafür gebe es vor allem zwei Gründe: Der allgemeine Fachkräftemangel und die Besoldung. Denn in der freien Wirtschaft wird oftmals besser bezahlt als im öffentlichen Dienst.

 

Aber kann man da nicht eine bessere Bezahlung anbieten?

Nein, sagt uns die Stadt, denn: „Eine Stadtverwaltung hat aufgrund der Tarifbindung bzw. der gesetzlichen Vorgaben bei den Beamten nur eingeschränkte Möglichkeiten, um mit der freien Wirtschaft hinsichtlich der Bezahlung oder auch der unternehmenseigenen Benefits mithalten zu können.“

 

Für „normal Beschäftigte“ (also Angestellte ohne Beamtenstatus) gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), für Beamte das Bundesbesoldungsgesetz sowie eine „analytische Dienstpostenbewertung“ bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).

Diese sollen „zu einer möglichst einheitlichen Anwendung in der Kommunalverwaltung beitragen.“

 

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Stellen müssen „ähnlich bewertet“ werden

Allerdings seien auch gewisse, aber begrenzte Ermessensspielräume möglich: „Die im Tarifvertrag genannten Tätigkeitsmerkmale sind in der Regel auslegungsbedürftig. Hierzu sind Urteile, Kommentare und Gutachten heranzuziehen. Für Beamte bedarf es eines einheitlichen Bewertungssystems, um eine Gleichbehandlung, Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Sofern eine positive Auslegung möglich erscheint, d.h. dass mit einer entsprechenden Begründung eine höherwertige Stufe oder Entgeltgruppe erreicht werden kann, wird diese bereits heute genutzt. So kann sich z.B. durch eine organisatorisch vertretbare Zusammenlegung oder auch eine Trennung von Aufgaben eine höhere Bewertung der Stelle ergeben. Allerdings gibt es gerade im Bereich des Tarifrechts z.T. höchstrichterliche Urteile (des BAG, vielfach auch der versch. LAGs), welche dann (bei entsprechender Vergleichbarkeit) auch eingehalten werden müssen.“

 

In einer Amtsstube läuft eben alles streng nach Vorschrift ab – so können sich die Beschäftigten absichern.

Daher gilt grundsätzlich: Die Stellen sollen „ähnlich bewertet“ werden; es könnten nicht „einfach so“ bestimmte Stellen „‘herausgepickt‘ werden, die dann höher eingruppiert werden, weil es gerade in einem bestimmten Bereich eine Besetzungsproblematik gibt“, erklärt uns die Verwaltung weiter. „Daher verbietet es sich auch, bei Stellenausschreibungen ‚nachzubessern‘, wenn auf die ursprüngliche Ausschreibung keine oder nur wenig qualifizierte Bewerbungen eingegangen sind.“

 

Wie will das Rathaus nun neue Fachkräfte gewinnen?

Die Stadtverwaltung Hilden will den Fachkräftemangel mit offensiven Personalmarketing- sowie Personalbindungsmaßnahmen beseitigen (mehr Infos sollen am 30. November im Hauptausschuss vorgestellt werden), zum Beispiel:

  • gezieltere Bewerberansprache
  • Schaltung von Stellenanzeigen in einschlägigen Fachmagazinen oder auf Hochschuljobbörsen
  • auf die Zielgruppe abgestimmte Ausschreibungstexte
  • Herausstellung vorteilhafter Arbeitsbedingungen.

Denn der öffentliche Dienst bietet schließlich auch einige Vorzüge, etwa

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung
  • Möglichkeit zum Homeoffice
  • ein kostenloser, anonymer psychologischen Beratungsdienst (EAP)
  • das Mitarbeitendenvorteilsprogramm Corporate Benefits
  • Job-Ticket mit Preisnachlass bei der Rheinbahn
  • zinsloses Darlehen für die Anschaffung von E-Bikes

Also wäre der öffentliche Dienst doch eine Option? Ohne qualifizierte Angestellte ist eben „kein Staat zu machen“.  

Aktuelle Stellenangebote bei der Stadt Hilden gibt es hier…

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Collage: anzeiger24.de / loufre/Chris B. (Pixabay)

 


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