Schlag gegen Terror-Vereinigung: Verdächtiger im Kreis Mettmann festgenommen

Vorwurf: Regierungs-Umsturz, Sprengstoffanschlag auf Energieversorgung und Entführung von Minister Lauterbach

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Jena, Koblenz, München und Stuttgart haben am Dienstag, 10. Oktober 2023, in sechs Bundesländern (Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) zeitgleich mehrere „mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung“ festgenommen, heißt es in einer Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. „Es besteht der Verdacht, dass die Vereinigung spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengetreten war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen.“

 

Insbesondere im Kreis Mettmann hat Polizeipräsidium Düsseldorf einen Haftbefehl und einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen 49-jährigen Beschuldigten vollstreckt. Dem Beschuldigten werden die „mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ und die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ zur Last gelegt.

 

Das erinnert an die Razzia vom Dezember 2022, als ebenfalls verdächtige Mitglieder eines „Geheimbundes“ aufgeflogen waren.

 

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Was haben die Verdächtigen geplant?

Die Mitglieder sollen laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf einen „mehrstufigen Plan“ verfolgt haben: „Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren.“

 

Außerdem sollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entführt werden: „Dabei nahmen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf. Die öffentlichkeitswirksame Entführung eines hohen Repräsentanten der amtierenden Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Vereinigung die Entschlossenheit und Leistungsfähigkeit der Gruppierung verdeutlichen. Hiervon erhofften sich die Tatbeteiligten die Unterstützung von Teilen der bestehenden staatlichen Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei und des Militärs, und die Anerkennung der neu gebildeten Regierung im In- und Ausland.“

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf betont jedoch auch: „In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.“

 

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf 
Symbolfoto: Pixabay

 


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