Stadtrat: Jetzt geht es um die Kita-Gebühren

Eltern werden teilweise entlastet, müssen aber trotzdem bei Ausfall weiter zahlen

Wie berichtet, hat der Finanzausschuss die neue Eltern-Beitragssätze für die Betreuungsangebote OGS und VGS bewilligt. Der Stadtrat muss am 14. Dezember noch zustimmen.
Viele Eltern sind entrüstet, weil sie höhere Beiträge und finanzielle Belastungen befürchten.

 

Nun steht die nächste Entscheidung an: Der Jugendhilfeausschuss (und danach der Stadtrat) stimmt am 10. Dezember über die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ ab, die ab dem 1. August 2022 gültig sein soll.

Auch dieser ➤ Verwaltungsvorschlag enthält einige Knackpunkte.

 

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Beiträge: Entlastung und Belastung

Es werde „kein Beitrag von Familien erhoben, deren Familienjahresbruttoeinkommen unter 25.000 € liegt“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Familien in der Einkommensstufe 2 – 4 (Bruttojahreseinkommen bis 37.500 €, bis 50.000 € und bis 62.500 €) sollen einen verringerten Kostenbeitrag zahlen, nämlich entsprechend: minus 5 €, minus 7 € und minus 10 € monatlich.

Die Stufen 5 und 6 bleiben unverändert.

Teurer wird es für die oberen Einkommen: Die Kostenbeiträge der Stufen 7 – 9 (bis 105.000 €, bis 120.000 € und über 120.000 €) werden um monatlich je 5 € angehoben. Das klingt verkraftbar.

 

Beitrag zahlen trotz Kita-Schließung

Der wohl größte Zankapfel: Während der Corona-Pandemie wurden Kindertageseinrichtungen mehrfach geschlossen oder das Betreuungsangebot reduziert. Eltern sollten ihre Kinder möglichst zu Hause betreuen. Natürlich waren die davon wenig begeistert.

Noch mehr ärgert es sie aber, dass sie dennoch die Beiträge weiter zahlen sollten. Stadt und Stadtrat haben ausnahmsweise ➤ eine einmalige Erstattung für einen Monat im Frühjahr gewährt; aber diese Ersparnis dürfte inzwischen verpufft sein.  

Die neue Satzung wird daran auch nichts ändern.

Die Stadt beruht sich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster: Demnach seien Elternbeiträge „nicht als Abgaben im Sinne des Kommunalabgabenrechts einzuordnen. Es handelt sich vielmehr um sozialrechtliche Abgaben eigener Art. Durch die Beiträge erfolgt keine vollständige Kostendeckung der für die Betreuung anfallenden Kosten; die Elternbeiträge treten vielmehr neben der staatlich finanzierten Leistungsgewährung zurück. Demnach stehen sie auch nicht in einem Gegenleistungsverhältnis mit der Betreuungsleistung. In der Konsequenz ist auf die Bereitstellung des Betreuungsplatzes und nicht auf die tatsächliche Betreuung und Inanspruchnahme der Leistung abzustellen.“

 

Das bedeutet: „Auch (Teil-)Schließungen aufgrund von Pandemien oder Epidemien (…) führen nicht zu einem Anspruch auf Verzicht des Kostenbeitrages.“

Der Stadtrat soll aber ggf. über den Verzicht von Kostenbeiträgen abstimmen dürfen, so der Beschlussvorschlag.

 

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Mehr Urlaubs- und Krankentage für Kindertagespflegepersonen

Bislang wurde Kindertagespflegeperson (KTPP) bis zu 30 Tage Urlaub und Krankheit im Jahr bei voller Beitragsleistung gewährt. Das war der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Hilden e.V. (IG KTP Hilden e.V.) nicht attraktiv genug, um qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Nun sollen den KTPP mehr Tage eingeräumt werden, an denen die laufenden Geldleistungen weiter ausgezahlt werden, nämlich: 30 Urlaubstage, zwei Fortbildungstage, ein Konzeptionstag sowie zehn Krankheitstage. Rosenmontag, Heiligabend und Silvester gelten als „Feiertage“ und entbinden die Eltern nicht von der Beitragspflicht.

 

Geschwisterkind-Regelung

„Die Geschwisterkind-Regelung bleibt für Kinder im Elementarbereich unverändert“, steht in der Beschlussvorlage. Für Kinder im Alter bis zur Einschulung ändert sich nichts.

Klingt schonmal gut. Weiter heißt es aber: „Für Kinder von Familien, die zeitgleich beide Betreuungssysteme [gemeint sind Elementarbereich und Primarbereich] in Anspruch nehmen, entfällt die Geschwisterkind-Regelung ganz oder teilweise.“

 

Eltern verärgert über Fortzahlung trotz Ausfall

Eine Elterninitiative (Wortführer: Meike und Linus Swertz) macht in einem Schreiben an die Fraktionen ihrem Unmut Luft. Vor allem sind sie darüber verärgert, dass sie trotz Ausfälle die Beiträge weiter zahlen müssen, und zwar auch, wenn „aus Personalmangel eine Kita-Gruppe oder sogar eine ganze Einrichtung geschlossen werden muss. Bei der absolut prekären personellen Situation in den Kitas ist das teilweise bereits Realität.“

 


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Eltern müssten also privat eine Betreuungsmöglichkeit organisieren oder selbst zuhause zu bleiben, werden aber weiterhin zur Kasse gebeten: „Jedem von uns ist klar, dass die Elternbeiträge nicht kostendeckend sind. Dennoch sollten sie nicht erhoben werden, wenn die Betreuung, für die sie berechnet werden, nicht stattfindet. Hält man das für zulässig, wären die Betreuungsbeiträge nicht leistungsgebunden und müssten dann logischerweise von der gesamten Bevölkerung getragen werden, nicht von den Eltern allein.“

 

Zwar könnte auch das Land NRW in bestimmten Fällen finanziell einspringen, räumt die Stadt ein: „Es kann in unseren Augen aber nicht die Lösung sein, die Kosten primär erstmal auf die Eltern abzuwälzen. Die Hoffnung, dass die Stadt die Erstattung der Beiträge durch das Land erwirkt, ist uns zu vage.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: FeeLona / Pixabay / Collage: anzeiger24.de

 


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