Rathaus, Bauhof, Musikschule, Museen, Archiv, Bücherei
Ab Montag, 17. Januar 2022, ist der Zutritt zum Rathaus und diversen Außenstellen der Stadtverwaltung, inklusive Zentraler Bauhof, nur mit 3G möglich. Das bedeutet, dass nur noch geimpften, genesenen oder zertifiziert negativ getesteten Personen der Zugang gewährt wird.
Dies wird am Haupteingang des Rathauses sowie den Eingängen der Außenstellen kontrolliert und gilt bis auf Widerruf.
➤ Hier die aktuelle Liste mit Schnellteststellen in Hilden
Und es gibt Einrichtungen, an denen 2G gilt.
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Öffnungszeiten Rathaus
montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von 8 bis 18 Uhr
freitags von 8 bis 12 Uhr
Die Einführung der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher erfolgt in Anlehnung an die Arbeitsschutzverordnung, nach der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Regelung ebenfalls erfüllen.
Zugang mit 2G
Gemäß aktueller Coronaschutzverordnung NRW gilt für die Außenstellen Musikschule, Archiv, Museen/Kunstausstellungen und Bücherei weiterhin die 2G-Regel.
Hiervon ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
„Neben dem Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese Maßnahme wichtig für die Aufrechterhaltung der systemrelevanten Einrichtungen„, sagt Bürgermeister Claus Pommer. „Wir haben sowohl im Rathaus als auch in allen Außenstellen Bereiche, an denen sich viele Menschen begegnen. Mit der Einführung der 3G-Regel möchte ich das Gefährdungspotential des Dienstbetriebs so gering wie möglich halten, damit alle Dienstleistungen wie gewohnt aufrechterhalten bleiben können.“
Die Stadtverwaltung bittet alle Hildenerinnen und Hildener darum zu prüfen, ob ein persönlicher Besuch notwendig ist.
Unabhängig von der notwendigen Terminvereinbarung gelten selbstverständlich und weiterhin die bekannten Hygieneregeln, wie Maskenpflicht und Abstand.
Quelle: Stadt Hilden
Fotos: Archiv/Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!
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