
Wie viel müssen die Hildenerinnen und Hildener in 2026 für kommunale Dienstleistungen bezahlen? Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2025 die neuen von der Verwaltung errechneten Gebührensätze für Rettungsdienst, Bauhof und Friedhöfe beschlossen.
Teilweise gibt es deutliche Erhöhungen, teilweise – leichte – Entlastungen.
➤ Entwässerung von Grundstücken
Rettungsdienst
Nach der neuen Kalkulation wird die Gebühr für einen Krankentransport von 266 auf 299,67 Euro und für einen Rettungswageneinsatz von 548 auf 836,08 Euro steigen.
Darüber hinaus wird ein „gesonderter Tarif für die entstandenen Leitstellenkosten je Einsatzart“ berechnet: bei einem Krankentransport 47,26 Euro und bei einem Rettungstransport 63,01 Euro.
Hinzu kommt eine Kilometergebühr von je 2,50 Euro.
Dabei spricht die Verwaltung von einer „sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltswirtschaft“, die „dem gebührenrechtlichen Erforderlichkeitsprinzip“ entspreche. Die neuen Sätze lägen „unter dem Schnitt der benachbarten Träger“.
Ausschlaggebend dafür sind vor allem die Positionen: Personalkosten, Kosten für Sach- und Dienstleistungen sowie kalkulatorische Kosten (basierend auf einem „Nutzenkalkül“). Für 2026 und 2027 rechnet die Stadt mit durchschnittlichen Kosten von 6.872.276,04 Euro pro Jahr.
Straßenreinigung
In 2026 wird die Straßenreinigungsgebühr (für 14-tägliche Reinigung je Meter erschlossener Grundstücksseite) folgendermaßen gesenkt:
- Fußgängerzone von 1,74 Euro in 2025 auf 1,73 Euro in 2026
- Anliegerstraße von 2,32 Euro in 2025 auf 2,31 Euro in 2026
- Haupterschließungsstraße von 2,09 Euro in 2025 auf 2,07 Euro in 2026
- Hauptverkehrsstraße innerörtlicher Verkehr von 1,85 Euro in 2025 auf 1,84 Euro in 2026
- Hauptverkehrsstraße überörtlicher Durchgangsverkehr von 1,62 in 2025 auf 1,61 Euro in 2026
Die Aufwendungen für Interne Leistungsbeziehungen sinken um 46.630 Euro (-16,67%)
Auf der einen Seite sinken die Erlöse für die Straßenreinigung um 1.497 Euro (- 2,89%).
Andererseits ergab die Betriebskostenabrechnung für 2024 eine Überdeckung in Höhe von +3.245 Euro: „Das Ergebnis wird je zu einem Drittel als gebührenmindernder Betrag in die Gebührenkalkulationen 2026 bis 2028 eingerechnet, somit +1.082 Euro in 2026 und 2027 und +1.081 Euro in 2028“, erläutert die Verwaltung. „Durch die Anrechnung in den Berechnungen 2026 bis 2028 wird der Betrag vollständig neutralisiert und die entstandene Überdeckung gem. der rechtlichen Vorschriften dem Gebührenzahler weitergegeben. Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist somit für das Jahr 2026 in der Summe eine anteilige Über- und Unterdeckung von insgesamt -10.285 Euro zu berücksichtigen.“
Winterdienst
- In 2026 sinkt die Winterdienstgebühr um 0,23 Euro auf 0,92 € (- 20 %).
- Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sinken um 11.824 Euro (- 27,52%).
- Die Erlöse für den Winterdienst steigen um 14.224 Euro (+ 341,76%).
Möglich wird diese kleine Entlastung, weil die Betriebskostenabrechnung 2024 mit einem Ergebnis in Höhe von +237 Euro abgeschlossen wurde: „Das Ergebnis wird je zu einem Drittel als gebührenmindernder Betrag in die Gebührenkalkulationen 2026 bis 2028 eingerechnet, somit jeweils +79 Euro. Durch die Anrechnung in den Berechnungen 2026 bis 2028 wird der Betrag vollständig neutralisiert und der entstandene Überschuss im Rahmen der rechtlichen Vorschriften an den Gebührenzahler ‚zurückgegeben‘“, heißt es in der Abstimmungsvorlage.
Mehr Infos für Straßenreinigung und Winterdienst
Abfallbeseitigung
Biotonnen
Die Kosten für die Biomüllabfuhr sind im Vergleich zu 2025 um 2% gestiegen. Dennoch bleibt die Gebühr für das Jahr 2026 unverändert bei 0,11 Euro pro Liter.
Restmüll
Die Restmüllgebühr in 2026 steigt um 0,08 Euro je Liter auf 1,73 Euro, das entspricht einer Steigerung von rd. 4,85%; der Maßstab (Gesamt-Restmülltonnen-Volumen) ist fast unverändert (rd. + 1,05 %).
Erhöhungen gibt es außerdem in folgenden Kategorien:
14-täglich einsammeln und befördern
- 40-l-Müllgroßbehälter von 66 Euro in 2025 auf 69,20 Euro in 2026
- 60-l-Müllgroßbehälter von 99 Euro in 2025 auf 103,80 Euro in 2026
- 80-l-Müllgroßbehälter von 132 Euro in 2025 auf 138,40 Euro in 2026
- 120-l-Müllgroßbehälter von 198 Euro in 2025 auf 207,60 Euro in 2026
- 140-l-Müllgroßbehälter von 231 Euro in 2025 auf 242,20 Euro in 2026
- 240-l-Müllgroßbehälter von 396 Euro in 2025 auf 415,20 Euro in 2026
- 660-l-Großraumabfallbehälter Euro von 1.089 in 2025 auf 1.141,80 Euro in 2026
- 770-l-Großraumabfallbehälter von 1.270,50 Euro in 2025 auf 1.332,10 Euro in 2026
- 1.100-l-Großraumabfallbehälter von 1.815 Euro in 2025 auf 1.903 Euro in 2026
- 120-l-Biotonne unverändert 13,20 Euro
- 240-l-Biotonne unverändert 26,40 Euro
Wöchentlich einsammeln und befördern
- 660-l-Großraumabfallbehälter von 2.178 Euro in 2025 auf 2.283,60 Euro in 2026
- 770-l-Großraumabfallbehälter von 2.541 in 2025 auf 2.664,20 Euro in 2026
- 1.100-l-Großraumabfallbehälter von 3.630 auf 3.806 Euro in 2026
Folgende Servicegebühren bleiben unverändert:
- bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern 323,51 Euro
- bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern 161,75 Euro
- bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern 80,88 Euro
- städtischer Laubsack
- städtischer Abfallsack
- Behälterwechsel
- Sperrmüllexpress
- dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr
- Annahme von Altholz, Restmüll/Mischmüll und Bauschutt
- Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
Weitere Erläuterungen der Verwaltung:
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 8,84 % gestiegen (+299.550 Euro). Der Kreis Mettmann wird in seiner Kreismischgebühr die gesetzlich vorgesehene Steigerung der CO2-Bepreisung von Müllverbrennungsanlagen von 55 auf 65 Euro für das Jahr 2026 vollständig berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass das Verbrennungsentgelt von derzeit 196 Euro auf voraussichtlich 221 Euro pro Megagramm angehoben wird (+12,76%) – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages.
Auch die Entgelte für die Entsorgung von Kompostierungsabfällen steigen von 132 Euro auf 137 Euro, dies entspricht einer Steigerung rd. 3,79 %.
Die vom Kreis festgelegten Entsorgungsgebühren summieren sich somit auf Mehrkosten in Höhe von 279.250 Euro, dies verursacht im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2025 eine Erhöhung der Verbrennungsentgelte von 8,90%
Friedhöfe
Eine deutliche Gebühren-Steigerung wird es ab 2026 bei den meisten Dienstleitungen der Friedhofsverwaltung geben.
Darüber haben wir bereits ausführlich berichtet; mehr Infos der Stadtverwaltung gibt es hier.
Der Stadtrat hat alle o.g. Gebührenerhöhungen einstimmig genehmigt. Lediglich bei den Friedhofs-Tarifen gab es einige Abweichler: die Bürgeraktion stimmte gegen die Vorlage, weil die Steigerungen teilweise so hoch sind, die Piratenpartei enthielt sich.
Entwässerung der Grundstücke
Auch in diesem Bereich gibt es „Anpassungen“:
- Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je m³ von 2,22 Euro in 2025 auf 2,50 Euro in 2026
- Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je m³ von 0,89 Euro in 2025 auf 1,10 Euro in 2026
- Niederschlagswassergebühr je m³ von 0,93 Euro in 2025 auf 0,94 in 2026
Bei der Abstimmung im Stadtrat hat sich die Bürgeraktion enthalten.
Für einen Musterhaushalt mit 200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 130 Quadratmetern versiegelter Fläche ergeben sich in einer Beispielrechnung folgende Ausgaben für das Jahr 2026
- Schmutzwasser: 2,50 Euro
- Regenwasser: 0,94 Euro
- Gesamtsumme: 622,20 Euro
Für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen steigt die Gebühr bei
- Kleinkläranlagen je m³ von 26,54 Euro in 2025 auf 36,06 Euro in 2026
- abflusslose Gruben je m³ von 20,41 Euro in 2025 auf 25,04 Euro in 2026
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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