Straßenbaubeiträge abschaffen – Zu früh gefreut?

Was hat Hilden davon? Ernüchternde Antwort aus dem Rathaus…

Wer hat sich als Wohneigentümerin und -eigentümer nicht schon einmal darüber geärgert: Die Stadt saniert, repariert oder bearbeitet die anliegende Straße – und danach flattert eine saftige Rechnung in den Briefkasten. Denn laut Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) müssen sich diejenigen, die in den Genuss einer „ausgebesserten“ Straße kommen, an den Kosten beteiligen. Da können schon mal – je nach Berechnung – einige 10.000€ pro Haushalt an Straßenausbaubeiträgen anfallen.

 

Nun aber ist die schwarz-gelbe NRW-Koalition – kurz vor der Landtagswahl – vorgeprescht und hat ein kleines Wahlgeschenk überreicht. Was hat Hilden nun davon? Offenbar nicht viel…

 

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Die Kommunen können seit 2020 Mittel aus einem Förderprogramm beantragen. Das Land würde dann die Hälfte der Straßenausbaubeiträge übernehmen – was die Anliegenden erheblich entlasten würde. Da der Topf nicht ausreichend genutzt wurde, haben CDU und FDP nun beschlossen, dass sich die Kommunen die kompletten Straßenausbaubeiträge vom Land erstatten lassen können. Wir haben ➤ berichtet…

Klingt gut, gerade für Hilden. Schließlich ist die Stadt seit Jahren an allen Ecken und Enden eine Dauerbaustelle. Doch die Antwort der Stadtverwaltung auf eine entsprechende Anfrage der Ratsfraktion Bürgeraktion (BA) ist ernüchternd...

 

Rathaus: Förderung nur bei Beschlüssen ab 2018 möglich

So heißt es in der Rückmeldung aus dem Bürgermeister-Büro: „[Laut der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge] kann der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme gefördert werden, soweit die (…) zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat oder Kreistag ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
(…) Sämtliche nach dem Kommunalabgabengesetz durchgeführten Straßenbaumaßnahmen wurden vor dem 1. Januar 2018 beschlossen und erfüllen somit nicht die Fördervoraussetzungen. (…) Eine Aufhebung von Beitragsbescheiden und Zahlungsvereinbarung ist daher ebenso nicht erforderlich, wie die Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge.“

 

Heißt also: Wer bereits die Straßenbaubeiträge gezahlt hat, kann von diesem Paket nicht wirklich profitieren.

 

Bürgeraktion: Zankapfel bleibt – eine „Mogelpackung“

„Vielleicht haben wir uns in der Angelegenheit zu früh gefreut“, kommentiert Ludger Reffgen, Ratsherr der Bürgeraktion Hilden (BA), die Antwort der Verwaltung auf Anfrage von anzeiger24.de. „Damit wird die Finanzierung der Wiederherstellung maroder Straßen in NRW erneut in der Luft hängen und möglicherweise wieder zum Zankapfel zwischen Bürgern und Kommunen. So lange nicht endlich (…) die Straßenausbaubeiträge rechtssicher ohne Wenn und Aber abgeschafft werden, müssen die Anlieger mit der Angst leben, früher oder später bei der Erneuerung ihrer Straße zur Kasse gebeten zu werden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass mit der jetzigen Landesregierung auch nach der Landtagswahl der Ärger um die Straßenausbaubeiträge für viele Bürger weitergehe.“

 

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Allerdings gibt es noch einen Lichtblick: „Der im Landtag gefasste Beschluss sieht ebenfalls vor, dass die Landesregierung bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen (…) vorzulegen hat“, sagt die Stadtverwaltung in dem Antwortschreiben an die BA. „Sofern sich (…) eine Änderung als notwendig erweisen sollte, wird die Verwaltung einen Entwurf für eine Satzungsänderung erarbeiten und diesen zur politischen Beratung stellen.“

Ob dies nun rückwirkend für die älteren Projekte gelte oder nur für zukünftige Straßenbaumaßnahmen, das ist keineswegs geklärt.

 

Für Ludger Reffgen habe der Landtagsbeschluss damit „zunächst nur eine Mindesthaltbarkeit bis zum 30. Juni, endet also schon wieder sechs Wochen nach der Landtagswahl“. Reffgen bezeichnet das als Mogelpackung: „Was danach kommt, ist völlig offen. Nur so viel ist jetzt bereits klar: Es soll nicht zulasten der Landeskasse gehen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Archiv / G.Altmann/Pixabay / Collage: anzeiger24.de

 


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