Kleine Fraktionen, Umweltschützer und Bürgermeister wollten „kleine Lösung“
Wohnbebauung auf Grünflächen – seit langer Zeit ein hitziges und emotionales Thema in der Hildener Bevölkerung. Ein Streitpunkt: der B-Plan für das Areal Hofstraße 150.
Nun gibt es einen offiziellen Beschluss vom Stadtentwickliungsausschuss (StEA) – der den Stadtrat spaltet.
Worum geht es?
Die Fraktionen streiten darüber, ob der Projektträger, die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH), die Grünfläche im Hinterland bebauen oder nur die Baulücke entlang der Hofstraße schließen soll. Bei einer Bebauung des Hinterlandes befürchten Umweltschützer einen heftigen Eingriff in die Natur und eine Beschneidung der Frischluftzufuhr.
Es gab bereits mehrere Varianten, die 33 bis 43 Wohneinheiten vorsahen.
Am 5. Mai hat nun die Mehrheit von CDU und SPD (zusammen zwölf Stimmen) gegen die neun Stimmen der kleineren Fraktionen (FDP, Grüne, AfD, Bürgeraktion, Allianz für Hilden, Die Linke) beschlossen: Die WGH soll den Bauentwurf überarbeiten: Es sollen zwar weniger Wohneinheiten entstehen – aber inklusive Hinterlandbebauung.
FDP ist verärgert
Ein Antrag der FDP wurde dagegen abgelehnt: Sie wollte nur eine Bebauung entlang der Hofstraße, mit 16 Wohnungen, ohne Hinterlandbebauung.
Rudi Joseph (Foto: FDP Hilden)
Nun ist der FDP-Fraktionsvorsitzende Rudi Joseph „entsetzt“ über das Ergebnis, wie er im Gespräch mit anzeiger24.de erklärt: „CDU und SPD haben ihr Ding durchgepeitscht. Wir haben eine Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen. Wir sollten besser die Flächen bebauen, die bereits versiegelt sind. Die CDU hat damit gegen ihren eigenen Bürgermeister gestimmt.“
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Pommer: Auch Verwaltung wollte keine Hinterlandbebauung
Denn Claus Pommer hat sich – im Namen seiner Stadtverwaltung – ebenfalls gegen die Hinterlandbebauung ausgesprochen. Dieser bestätigt auf Nachfrage von anzeiger24.de: „Wir hatten eine Abwägung zu treffen zwischen Schutz für Klima und Umwelt und dem Bedürfnis nach bezahlbarem Wohnraum. Wir haben uns für die ‚kleine Lösung‘ ausgesprochen, also ohne Hinterlandbebauung.“
Doch nicht die Verwaltung entscheidet, sondern der Stadtrat. Und da hat nun die Mehrheit von SPD und CDU einen Punkt gesetzt.
SPD: Bebauung und Klima- sowie Umweltschutz schließen sich nicht aus
Wir haben nachgefragt: Warum diese Entscheidung?
Kevin Buchner (SPD), erklärt uns: „Bezahlbarer Wohnraum, vor allem für junge Familien und Menschen mit geringen Einkommen, ist auch weiterhin das Ziel der Bebauung. Aus diesem Grund wird die Bebauung auch nicht durch einen Investor, sondern auf unseren Vorschlag hin durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft vorgenommen.“
Kevin Buchner (Foto: SPD Hilden)
Es gibt auch Kritik, weil man den Bauplan auch nach §34 Baugesetzbuch (Bauweise, die sich in die Umgebung einfügt) hätte beschließen können. Dann wäre kein Bebauungsplan notwendig, der vom Stadtrat beschlossen werden muss. „Dennoch hat sich die SPD dazu entschieden, ein Bebauungsplanverfahren vorzunehmen, um auf einem städtischen Grundstück möglichst viel öffentlich geförderten und damit bezahlbaren Wohnraum – unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaaspekten – zu schaffen“, sagt Kevin Buchner.
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„Bebauung wertet Wildwuchs-Zustand auf“
Zur Kritik der Umweltschützer entgegnet Kevin Buchner: „Die Fläche des Bebauungsplans ist bereits durch eine Bebauung großenteils versiegelt. Auf dem restlichen Grundstück ist (…) ein Wildwuchs entstanden. Aus Sicht der SPD kann eine Bebauung diesen Zustand aufwerten. Wohnbebauung und Klima- sowie Umweltschutz [schließen sich] nicht gegenseitig aus.“ Der Entwurf sehe außerdem Neupflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen und eine neue Obstbaumwiese vor.
Auch die CDU haben wir befragt, aber keine Rückmeldung bekommen. Ratsfrau Claudia Schlottmann hat ihren Standpunkt aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt erklärt.
Wie geht es jetzt mit dem Projekt weiter?
Der Rat muss jetzt den Beschluss des StEA bestätigen – was bei den Mehrheitsverhältnissen wahrscheinlich ist. Buchner erläutert: Nach der Überarbeitung wird „das Bebauungsplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung fortgeführt. Ein Satzungsbeschluss ist für Ende 2022/Anfang 2023 vorgesehen. Liegt dieser vor, kann die Wohnungsbaugesellschaft (…) die Bebauung vornehmen.“
Text: Achim Kaemmerer
Symbolfoto: Pixabay
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