Streit um Grundsteuer: Wie lange die Bürger noch auf ihre Bescheide warten müssen

Noch immer keine Entscheidung: Politik sucht den Kompromiss für eine rechtssichere Lösung

Noch immer gibt es keine politische Entscheidung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze in Hilden. Die hätte eigentlich bereits im Stadtrat im Februar sowie im Finanzausschuss im März 2026 gefällt werden müssen. Doch die Mehrheitsfraktionen – vornehmlich die CDU – haben weiterhin Beratungsbedarf und beantragten die Vertagung. Die Mitglieder machen es sich nicht leicht, denn die Materie ist kompliziert, und ein Beschluss hat weitreichende Auswirkungen – auf den städtischen Haushalt und alle Menschen, die in Hilden wohnen, egal ob Eigentümer oder Mieter.

Was ist das Problem?

 

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Bedenken und Urteile

Die NRW-Landesregierung hatte einst beschlossen, dass Kommunen so genannte differenzierte Sätze für die Grundsteuer B – Grundstücke mit und ohne Bewohnung – erlassen dürfen. Da gibt es allerdings rechtliche Bedenken von Fachleuten, die auch von der Hildener Stadtverwaltung geteilt werden. Dennoch hatte eine Mehrheit von CDU, Grüne, Allianz für Hilden und AfD im Stadtrat Ende 2024 eben diese Festsetzung von differenzierten Hebesätzen beschlossen.

 

Und dann trat das ein, was Kritiker befürchteten: Im Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass erhöhte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Grundsteuer-Differenzierung zulasten der Nicht-Wohngrundstücke in vier kreisfreien NRW-Städten wurden damit für unzulässig erklärt.

Und die Stadt Hilden hat sich ebenfalls einen juristischen Dämpfer eingehandelt. Es gab zahlreiche Widersprüche und mehrere Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Dieses hat schließlich am 10. März 2026 den Grundsteuerbescheid einer Klägerin für rechtswidrig erklärt. Zur Klarstellung: Nicht die differenzierten Hebesätze an sich seien das Problem, sondern: „Die konkrete Umsetzung in der Hebesatzsatzung der Stadt Hilden [und damit der o.g. Ratsbeschluss, Anm.d.Red.] in Gestalt eines Grundsteuerhebesatzes von 650% für Wohngrundstücke und 1.300% für Nichtwohngrundstücke ist nicht mit den Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar“, heißt es in dem Urteil

Die SPD und die Bürgeraktion im Stadtrat fühlen sich nun bestätigt.

 

Neuer Verwaltungsvorschlag – keine Entscheidung – Warum?

Die Stadtverwaltung hat derweil einen neuen Vorschlag mit drei Varianten erarbeitet und den Fachausschüssen präsentiert.

Doch die Gremiums-Mitglieder wollten sich noch nicht festlegen. Warum eigentlich?

 

Peter Groß vom CDU-Fraktionsvorstand erklärt uns auf Nachfrage: „Wir wollen interfraktionelle Gespräche über eine Lösung führen, die zu einer Mehrheit führen.“ Und das muss spätestens bis zur Ratssitzung am 15. April geschehen, wenn der Haushalt verabschiedet wird.

An den differenzierten Hebesätzen würden die Christdemokraten aber weiterhin festhalten, denn dies sei ja grundsätzlich landesrechtlich möglich. Doch wie soll eine Lösung aussehen, wenn beispielsweise CDU und SPD so gegensätzliche Ansichten haben? „Da müssen wir einen Kompromiss finden“, so Groß. Ansonsten drohe wieder ein abgelehnter Haushalt.

 

Weiterhin Unklarheit für Steuerpflichtige

Und was bedeutet das nun für die Bürgerinnen und Bürger, die noch immer keine Klarheit haben?

 

„Durch die Vertagung des Beschlusses (…) werden die Festsetzungen der Grundsteuern gegenüber sämtlichen Steuerpflichtigen einschließlich Versand der entsprechenden Grundsteuerbescheide voraussichtlich erst Ende April/Anfang Mai 2026 erfolgen“, teilte uns das Rathaus mit. „Basierend auf den Grundsteuerfestsetzungsbescheiden wird es im Jahr 2026 lediglich drei Hauptfälligkeiten für die Grundsteuer geben, die 1. Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe der Bescheide, die 2. und 3. Fälligkeit je zum 15. August 2026 und 15. November 2026. Die Gebührenfestsetzungen und Fälligkeitstermine aus dem Grundabgabenbescheid vom 9. Januar 2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind ebenfalls zu beachten.“

 

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VG-Urteil: Stadt geht in Berufung

Die Stadt Hilden will außerdem gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in Berufung gehen. Warum eigentlich?
Schließlich wollte das Rathaus die differenzierten Hebesätze doch selber nicht.

Dazu erklärt uns die Verwaltung auf Nachfrage: „Aktuell gibt es lediglich zwei erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten, deren Tenor und Begründungen sich unterscheiden. Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen, ist die Herbeiführung einer Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster erforderlich.“

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass in der kommenden Ratssitzung der Haushalt 2026 beschlossen und ein Beschluss zum Grundsteuerhebesatz gefasst wird. Eine Festsetzung der Hebesätze sei ohnehin und grundsätzlich bis zum 30. Juni möglich.

Das Berufungsverfahren habe da „keine Auswirkung auf den Beschluss der Haushaltssatzung 2026“, heißt es abschließend. „Auf lange Sicht strebt die Verwaltung Rechtssicherheit an.“

Bericht: KA
Foto: R.und P. Skitterians/Pixaby

 

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