Update B-Plan Hofstraße 150: Wo steht das Projekt gerade?

Was ist mit dem Lärmschutz? Wie viele Wohneinheiten und Parkplätze wird es geben?

Wohnbebauung auf nicht versiegelten Flächen – immer wieder ein heißes Thema mit Konfliktpotential in Hilden. Ein stellvertretendes Projekt für die Diskussion ist der B-Plan 139A, Hofstraße 150 im Süden. Auf dem bisher unbehelligten Fleckchen Grün, direkt neben der Bahntrasse, sollen 37 Wohneinheiten (davon 28 im Geschosswohnungsbau) entstehen.

Anfang Mai 2021 – also vor ziemlich genau einem Jahr – hat der Mehrheit von CDU und SPD im Stadtrat gegen die kleineren Fraktionen (FDP, Grüne, AfD, Bürgeraktion, Allianz für Hilden, Die Linke) entschieden: Die Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH) soll dort nicht nur die Baulücke entlang der Straße schließen, sondern auch die Grünfläche im Hinterland bebauen.

➤ Wir haben berichtet…

 

Nun, sozusagen zum „Jahrestag“ der Entscheidung, wollten wir von der Stadtverwaltung wissen: Was hat sich seitdem getan?

 

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Projekt in der Überarbeitungsphase

Das Rathaus teilt uns mit: „In öffentlicher Sitzung hat der Stadtentwicklungsausschuss als zuständiger Fachausschuss [im September 2021, Anm.d.Red.] mehrheitlich einen Beschluss über den städtebaulichen Entwurf sowie die Änderung des Verfahrens gefasst [die wesentlichen Punkte gibt es ➤ hier nachzulesen]

Der Bebauungsplan soll nun nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, sondern im sogenannten ‚Regelverfahren‘ aufgestellt werden. Derzeit befindet sich der städtebauliche Entwurf in einer Überarbeitungsphase. Der städtebauliche Entwurf wird von Fachplanungsbüros im Auftrag der WGH erstellt und angepasst.“

 

Auf der Agenda stehen dabei u.a. folgende Aspekte:

 

Stellplatznachweis

„Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die im Entwurf vorliegende Stellplatzsatzung der Stadt Hilden bereits deutlich vor dem Bebauungsplan in Kraft tritt. (…) Neben den privaten Stellplätzen werden zudem öffentliche Parkplätze für Besucherinnen und Besucher vorgesehen.“

 

Schallschutz

„Aufgrund der westlich des Plangebiets verlaufenden Bahntrasse ist der Schutz vor Lärmemissionen eine wesentliche Aufgabe im Zuge des Planungsprozesses. Es ist zwingende Vorgabe, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleistet werden müssen. Derzeit wird seitens des Architekturbüros sowie der beratenden Fachingenieure und Fachingenieurinnen an entsprechenden Lösungen gearbeitet. Erste Ergebnisse von schalltechnischen Untersuchungen liegen bereits vor. Anstelle einer Lärmschutzwand längs der Bahntrasse wird derzeit an architektonischen Lösungen im Plangebiet selbst gearbeitet, beispielsweise durch die Ausrichtung der Gebäude oder die Anordnung der Räume innerhalb der Wohnung.“

 

Entwässerungskonzept und Niederschlagswasserbeseitigung

„Durch das begleitende Ingenieurbüro ist ein Entwässerungskonzept vorzulegen. Derzeit werden unterschiedliche Varianten erarbeitet und zwischen Planungsbüro / WGH und dem Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Das Konzept soll Bestandteil des Bebauungsplanes werden. Satzungsgemäß soll das private Regenwasser dezentral auf dem eigenen (privaten) Grundstück entwässert werden, ggfs. begleitet durch eine Dachbegrünung, um durch die dortige Rückhaltung die ‚Spitzen‘ zu reduzieren. Das auf den Verkehrsflächen anfallende Regenwasser soll ebenfalls ortsnah versickern. Die Schmutzwasserableitung erfolgt durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation.“

 

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Sozialer/preisgedämpfter Wohnungsbau

„Wunsch der Stadt und Gegenstand der Vereinbarung mit der WGH ist, dass möglichst alle der geplanten Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau erstellt werden. (…) Insbesondere der Umgang mit den neun Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern ist hinsichtlich der öffentlichen Förderung noch nicht abschließend geklärt.“

 

Erschließungsplanung

„Die Erschließungsplanung erfolgt durch ein von der WGH beauftragtes Ingenieurbüro nach technischen Vorgaben und in Abstimmung mit und Freigabe durch das Tiefbau- und Grünflächenamt. Die laufende Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs ist auch dadurch begründet, dass im Zuge der Konkretisierung der Planung der Verkehrsfläche deutlich wurde, dass hier – insbesondere hinsichtlich der Lage ihrer Grenzen – leichte Veränderungen erforderlich sind.“

Welche „leichte Veränderungen“ das sind, werden wir wohl später erfahren.

 

Bis also die ersten Bagger und Kräne kommen, wird es noch viel zu tun geben…

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de / Convegni/Pixabay

 


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