Das sind die Zugangsregelungen unter Corona-Bedingungen
Endlich kann das Hildener Waldbad wieder öffnen. Für den 2. Juni ist der Saisonstart geplant, wenn die 7-Tage-Inzidenz weiter stabil unter 100 bleibt.
Das sind die Regeln:
Jeder Besucher muss einen bestätigten, negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen vollständigen Impfnachweis oder einen Nachweis der Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung vorlegen.
Solange die Coronaschutzverordnung nur sportliches Schwimmen erlaubt und die Zeitfenster auf drei Stunden begrenzt sind, bieten die Stadtwerke Hilden einen stark reduzierten Eintrittspreis von 2,60 Euro pro Person und pro Zeitfenster an.
Weitere Rabattierungen sind nicht möglich.
Ticketvorverkauf: Online und per Telefon-Hotline
Am Montag, 31. Mai startet der Online-Vorverkauf über die Webseite der Stadtwerke Hilden und über www.waldbad.de. Dies ermöglicht die vorgeschriebene Nachverfolgung der Kontakte.
Die Tickets können wieder drei Tage im voraus gebucht werden, pro Zeitfenster bis zu 192 Gäste.
Sobald bei einer stabilen Inzidenz unter 50 auch die Freiflächen nutzbar sind, wird die Besucherzahl auf bis zu 1.200 Personen pro Zeitfenster heraufgesetzt werden können.
Ausdrücklich nur für Gäste, die keine Online-Buchungsmöglichkeiten haben, bieten die Stadtwerke Hilden eine Telefon-Hotline an. Sie ist an drei Tagen pro Woche (montags, mittwochs, freitags) von 10 bis 12 Uhr unter 02103/795-112 geschaltet.
Schwimmen in dreistündigen Zeitfenstern
Montags bis freitags gibt es zwei Zeitfenster von 8 bis 11 Uhr und 16 bis 19 Uhr.
Samstags, sonntags und an Feiertagen sind es drei Zeitfenster von 8 bis 11 Uhr, 12 bis 15 Uhr und 16 bis 19 Uhr.
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Nur das reine Schwimmen ist erlaubt, also Bahnen ziehen ohne Plausch am Beckenrand. Eine kleine Pause auf den Bänken am Beckenrand ist auch möglich.
Die Liegewiese und Aufenthaltsflächen dürfen laut Corona-Schutzverordnung NRW noch nicht freigegeben werden. Auch Rutschen, Sprunganlagen und Planschbereiche müssen deshalb geschlossen bleiben. Diese Flächen folgen, sobald die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 50 gefallen ist.
Für das Schwimmen ist das 50-Meter-Sportbecken geöffnet. Sollte mehr Platzbedarf für die Gäste nötig sein, um die Abstände einzuhalten, wird auch das Nichtschwimmerbecken geöffnet, aber eben nur zum Schwimmen.
Das Schwimmbecken wird zum Teil mit Schwimmerleinen im Einbahnstraßensystem belegt. Ein Teil bleibt frei, mit mehr Platz zum Überholen, um den unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Nutzer gerecht zu werden.
Die Duschen sind sowohl im Wärmetrakt als auch im Bereich in Kassennähe geöffnet. Auch dort sind weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln nach den Ausschilderungen zu beachten.
Quelle: Stadtwerke Hilden
Archivfoto: anzeiger24.de
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