Warum die Gastronomie frühestens Montag öffnen darf

Stabile Inzidenz unter 100 – leider nicht pünktlich zum Wochenende

Nicht nur Gastronomen, sondern auch die Gäste warten sehnsüchtig darauf, dass Cafés und Restaurants endlich wieder öffnen. Ab wann nach einer hohen Inzidenz Lockerungen möglich sind, regelt die Bundesnotbremse wie folgt: Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, können zwei Tage später Lockerungen starten.

 

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Im Kreis Mettmann lag die Inzidenz am 23. Mai erstmals wieder unter 100. Rechnet man fünf Tage sowie weitere zwei Tage hinzu, hätten Restaurants schon am Sonntag, 30. Mai, wieder öffnen können.

Wenn, ja wenn der Pfingstmontag ein Werktag gewesen wäre. Da dieser Montag aber ein Feiertag war, zählt dieser Tag in der Bundesnotbremse nicht und deshalb müssen Cafés und Restaurants einen Tag länger als normal geschlossen bleiben.

Das gehört nicht nur zu den vielen Ungereimtheiten der Corona-Politik, sondern ist für Gastwirte auch deshalb ärgerlich, weil das Wetter am kommenden Sonntag ausnahmsweise mal wieder schön werden soll.

 

Hildener Gastronomen in den Startöchern

Ungeachtet dessen: In Hilden freuen sich unter anderem diese Restaurants, Kneipen und Biergärten darauf, wieder Gäste auf ihrer Terrasse empfangen und bedienen zu dürfen:

 

Café Hülsen Dutch Soul

Markt 8

Thirtyfive Burger

Café New York (ab 1. Juni)

Meat & Mind

 

Hier eine Übersicht über alle Gastronomen in Hilden.

 

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Aber natürlich gilt auch weiterhin: Die Gäste müssen geimpft, negativ getestet oder genesen (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate zurück liegt) sein. Eine Bescheinigung ist immer vorzulegen.
Die AHA-Regeln sind ebenfalls immer noch einzuhalten.

 

Weitere mögliche Lockerungen bei einer stabilen Inzidenz unter 100

Ab dem 28. Mai 2021 gilt in NRW bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt für Geimpfte, Getestete und Genesene u.a.:

 

Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr und Shopping mit Terminvergabe (click&meet) entfällt.

Es kann sich eine unbegrenzte Anzahl von Personen aus zwei Haushalten treffen.

 


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Gruppen- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche: Erlaubt sind bis zu zehn Teilnehmer(innen) Indoors, bis zu 20 Teilnehmer(innen) Outdoors; mit negativem Test

Veranstaltungen im Freien mit maximal 500 Personen sind erlaubt (mit Sitzordnung).
Indoor-Veranstaltungen, Kino, Oper etc.: maximal 250 Personen (mit Sitzordnung)

Kontaktloser Außensport mit bis zu 25 Personen ist erlaubt.

Das Waldbad wird geöffnet. Tickets sind Online oder telefonisch buchbar.

 

Mehr Infos gibt es beim Land NRW

 

Text: Walter Thomas/Achim Kaemmerer
Foto: ranmzei/Pixabay


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Und seid auf der Hut!

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