Was tun gegen E-Scooter-Vandalismus?

Eventuell gibt es eine Möglichkeit, Auswüchse zu regulieren…

Kommen jetzt noch mehr E-Scooter nach Hilden? Nach BIRD Rides Europe haben noch weitere Verleihfirmen (BOLT, LIME und TIER, s. Foto) ein Interesse an der Itterstadt gezeigt. Und auch wenn viele Hildener das nicht wollen – die Stadt könne dies aufgrund der gesetzlichen Vorgabe nicht verhindern, erklärte der Rathaus-Beigeordnete Peter Stuhlträger im Stadtentwicklungsausschuss am 1. September. Eine Möglichkeit gebe es aber vielleicht doch…

 

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Was ist bis jetzt geregelt?

BIRD hat im Frühjahr 2021 eine dreimonatige Probephase in Hilden gestartet, deren Auswertung jetzt vorliegt.

Mit der Stadt wurden zehn Abstellbereiche vereinbart: Gerresheimer/Händelstraße, Beethoven-/Zelterstraße, Gerresheimer Straße/Schulzentrum, Berliner/Schwanenstraße, Benrather/Mittelstraße, Gabelung, Walder Straße/Mediplus, Richtrather/Verbindungsstraße, An den Linden/Am Strauch.

 

E-Scooter sind laut Gesetz den Fahrrädern gleichgestellt und dürfen daher auch nur auf denselben vorgesehenen Wegen, Flächen und Fahrbahnen verkehren.

 

„Tabuzonen“ in Hilden sind: die drei städtischen Friedhöfe, der Stadtpark, Nove-Mesto-Platz sowie die komplette Innenstadt.

 

In den drei Monaten sind 18 Beschwerden eingegangen; vor allem wegen „ungünstig“ abgestellter Roller, zu hoher Geschwindigkeit oder Fahrten zu zweit auf einem Brett. Außerdem wurden drei Unfälle registriert.

Das Ordnungsamt hat 17 Nutzer(innen) verwarnt.

Der Betreiber BIRD selbst habe „kein stark verbreitetes oder unverhältnismäßiges Vandalismus-Geschehen“ verzeichnet, berichtet die Stadtverwaltung (also beispielsweise keine Entsorgung von E-Scootern in der Itter o.ä.).

 

Und jetzt?

Klingt also alles weniger wild als in den benachbarten Großstädten.

Dennoch: Rein subjektiv sind viele Hildener einfach nur genervt, wenn die E-Scooter an ihnen vorbei sausen oder einfach so im Wege stehen.

 

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Wie geht es also weiter? BIRD habe signalisiert, seinen Verleih in Hilden nach der Probephase dauerhaft betreiben zu wollen. Dann müsste aber eine „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung“ mit der Stadt vereinbart werden, betont Dezernent Stuhlträger – so wie es in anderen Städten geregelt ist. Und die soll natürlich auch für die anderen Firmen gelten.

„Bei der Anpassung (…) soll u.a. Berücksichtigung finden, dass das Einsammeln und Aufstellen an den zehn vereinbarten Standorten besser als jetzt funktionieren muss“, schreibt die Stadtverwaltung.

 

Auch der Schutz der „Tabu-Zonen“ müsse optimiert und die Handhabe des Ordnungsamtes genauer definiert werden.

Stuhlträger erklärte dem Ausschuss außerdem, dass derzeit ein Fahrverbot vor der Stadthalle vorbereitet werde.

 

Das Ordnungsamt sei nur für den „ruhenden Verkehr“ zuständig, erklärte Peter Stuhlträger. Gegen E-Scooter-Rowdys könne daher nur die Polizei vorgehen (die nicht immer in der Innenstadt präsent ist). Und auch auf die Geschäftspraktiken der Betreiber könne die Stadt keinen Einfluss nehmen: „Da haben wir alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.“

 

Letzte Kontrollmöglichkeit: Brauchen E-Scooter eine Sondernutzungserlaubnis?

Eine Möglichkeit gebe es allerdings noch: Laut OVG Münster dürfen in Düsseldorf Miet-Fahrräder der Deutschen Bahn seit Ende 2020 nicht mehr im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Denn eine gewerbliche Nutzung sei „kein Gemeingebrauch“ und benötige daher eine Sondernutzungserlaubnis.

 


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„Ob und wieweit sich dieses Urteil auch auf das Thema E-Scooter übertragen lässt, ist noch nicht abschließend geklärt“, sagt nun die Stadtverwaltung. Aber: Wenn Räder und E-Scooter gleichzusetzen sind, könne dieses Urteil auch in Hilden angewendet werden – eine spannende juristische Frage. „Sollte in absehbarer Zeit eine klare Richtung erkennbar sein, bestünden durch eine Änderung/Anpassung der städtischen Sondernutzungssatzung zukünftig Regulierungsmöglichkeiten“, sagt die Verwaltung abschließend.

 

Ludger Reffgen von der Bürgeraktion erklärte in der Sitzung noch, in skandinavischen Ländern werde das Geschehen rigoroser reglementiert. Was er jedoch nicht bedacht hat: Dort gibt es auch keinen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der diese Auswüchse durch sein Mobilitätsgesetz erst möglich gemacht hat…

 

Text/Foto: Achim Kaemmerer

 


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