Was wird aus Brelohs Kulturschatz? Nur Showroom und Lager – oder Museum?

Zukunft ungewiss? Verwaltung und Politik diskutieren über die Alte Apotheke

Täglich streifen viele Passanten wahrscheinlich unbekümmert an der Alten Apotheke, Ecke Benrather und Ellerstraße, vorbei, ohne wirklich zu registrieren, welch kultureller Schatz sich hinter den Schaufenstern befindet. Die Skulpturen stammen von Heinz Breloh (geboren 1940 in Hilden, gestorben 2001 in Köln), ein weltweit anerkannter documenta-Künstler, dessen Nachlass sich auch in namhaften Museen befinden könnte. Er hat aber veranlasst, dass zahlreiche Werke aus seinem Schaffen in seiner Heimatstadt verbleiben. Doch wie genau die Nachwelt nun mit dem Kulturgut umgehen soll, damit beschäftigen sich derzeit die Stadtverwaltung, Politik und Erbengemeinschaft. Im Kulturausschuss am 5. März 2026 ist darüber eine Diskussion entbrannt.

Anlass waren ein Antrag der Fraktion Bürgeraktion | Piraten und eine Vorlage des Rathauses.

 

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Kein Baurecht für ein Museum

Seit 2011 gilt ein Nutzungsüberlassungsvertrag für das alte Apotheken-Gebäude mit der Erbengemeinschaft Breloh. Und der gilt vorerst bis 2032. Im Showroom dürfen Kunstwerke des verstorbenen Bildhauers ausgestellt werden, die von außen sichtbar sind. Außerdem darf das Objekt als Lager für die Werke genutzt werden. In 2025 durfte auch der Garten für eine öffentliche Kunstausstellung genutzt werden.

Mehr ist allerdings nicht möglich. Zum Beispiel besteht kein Baurecht für ein Breloh-Museum. Angedacht war auch die Ansiedlung des Wilhelm-Fabry-Museums, doch die Idee wurde wegen der Finanzlage vorerst verworfen.

Mehr Infos zum aktuellen Sachstand gibt es hier.

So weit so schön. Aber kann man nicht mehr aus dieser einmaligen Kulturstätte machen?

 

Bruder will Standort weiter entwickeln – aber wie?

Ludger Breloh, der Bruder des verstorbenen Bildhauers, würde gerne die Location weiterentwickeln, und das unabhängig von der Erbengemeinschaft und mit interessierten Investoren, erklärte er gegenüber den Ausschuss-Mitgliedern.

Eine konkrete Planung gibt es allerdings nicht. Der Antrag von Bürgeraktion und Piraten enthält auch eher einen Katalog an zu klärenden Fragen (z.B. nach Chancen, Risiken, Entwicklungspotenziale, Maßnahmen und der rechtlichen Situation) statt greifbarer Vorschläge.

 

Der Beigeordnete Peter Stuhlträger trat dabei etwas auf die Bremse: Was der Antrag beabsichtigt, entspräche nicht dem aktuellen Bebauungsplan und sei auch nicht genehmigungsfähig.

In der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag heißt es außerdem: „Dazu, ob für die angefragte langfristige kulturelle Nutzung auf dem Grundstück ausreichende Flächen zur Verfügung stehen und in welcher Größenordnung gegebenenfalls eine über den derzeitigen Bestand hinausgehende Erweiterung einschließlich der erforderlichen Nebennutzungen zu realisieren ist, kann aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse von Seiten der Stadtplanung keine Aussage getroffen werden. Für eine abschließende Einschätzung ist eine vertiefende Prüfung erforderlich.“

Zum Beispiel zu den Parkmöglichkeiten.

 

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Verwaltung schlägt Erbbaurecht vor – Privates Projekt nur auf eigene Kosten

Daher empfiehlt die Verwaltung alternativ: „[Es wird] der Vorschlag unterbreitet, [Dr. Breloh] für den Zeitraum von drei Jahren die Option einzuräumen, das Grundstück ihm oder einer von ihm zu benennenden juristischen oder natürlichen Person im Wege eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von mindestens 30 Jahre zur Verfügung zu stellen.“ Die Erbbauberechtigten könnten dann – auf eigene Kosten – ein Museum errichten, betreiben und unterhalten.

„In den drei Jahren und der verbindlichen Zusage zum Abschluss eines Erbbaurechts hat Herr Dr. Breloh die Zeit und auch die wirtschaftliche Perspektive, ‚sein‘ Projekt wirtschaftlich und baulich auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen sowie ggfs. Mäzene für das Projekt zu begeistern“, heißt es weiter. „Die Stadt Hilden wahrt die Chance, ohne Kosten (…) ein öffentlich nutzbares Gebäude an einer baulich problematischen Lage zu erhalten, das entsprechend den verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans den Bereich an der verkehrsreichen Kreuzung (…) baulich abschließt.“

 

Ein komplexes Thema also. Deshalb konnten sich die Mitglieder des Kulturausschusses noch nicht zu einer Entscheidung durchringen. CDU, SPD und Grüne meldeten daher „Beratungsbedarf“ an, auf ihre Initiative hin wurde das Thema vertagt.

 

Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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