Weiterer Schild-Bürgerstreich am „neuen“ Fritz-Gressard-Platz/ untere Mittelstraße

Absolutes Halteverbot unzureichend beschildert

Hilden und seine Verkehrsschilder. Darüber hatten wir schon mehrfach berichtet. Nach Fertigstellung des neuen Übergangsbereiches vom Fritz-Gressard-Platz auf die Mittelstraße gab es bereits – berechtigte – Kritik an der Ausschilderung der neuen Abbiegespruch aus Richtung Ellerstraße.

Missverständlich ist aber auch die Neubeschilderung der Parkbucht auf der Klotzstraße (aus Richtung Robert-Gies-Straße rechts). Denn diese Beschilderung wird interessanterweise unterschiedlich interpretiert.

Die große Frage: was ist zwischen 19 und 6 Uhr erlaubt?

Die Stadt Hilden erklärt auf Anfrage, dass in dieser Zeit freies Parken für jedermann erlaubt sei. Das entspricht allerdings nicht den Regeln der Straßenverkehrsordnung.

 

Der Allgemeine deutsche Automobilclub (AvD) klärt auf:
Generell gilt: Das oberste Schild entfaltet in dem fraglichen Bereich eine grundsätzliche Gültigkeit.
Die darunter angebrachten Schilder weisen lediglich Ausnahmen bzw. zeitliche Einschränkungen aus.

 

Banner-Lampenscherf

 

Außerhalb der ausgewiesenen Zeitfenster besteht deshalb ein absolutes Halteverbot!

Nochmals der AvD: In dem Zeitfenster von 19 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt an allen Wochentagen das absolute Halteverbot. Und auch montags bis Freitag zwischen 11 und 16 Uhr entfaltet Schild 283 seine Wirkung und untersagt sogar das Halten.

 

Auf Anfrage bestätigt auch der ADAC, dass das Schild irreführend sei, also formal nicht der Darstellung der Stadt entspricht.

 

Zwei identische Schilder auf 20 Meter Distanz. Muss das sein?

Ein Sprichwort sagt „vor lauter Bäumen sieht man den Wald nicht mehr“. In Hilden sieht man manchmal für lauter Schildern nicht mehr das, worauf es ankommt.

In „unserer“ Parkbucht stehen im Abstand von gerade mal 20 Metern zwei identische Schilderbäume. Nach Meinung der Stadt ist dies „vorgeschrieben“.

 

Auf unsere Anfrage, auf welche Vorschrift sich der Doppelbaum bezieht, lag uns bis zum Redaktionsschluss keine Nachricht vor.

Der Automobilclub kennt jedenfalls keine diesbezügliche Vorschrift. Und letztlich hätte man auch auf dem ersten Schild einfach eine kleine Ergänzung mit dem Hinweis auf „20 Meter“ machen können.

Dann hätte man sich die 500 € für den zweiten Mast sparen können…

 

Bericht/Foto: Walter Thomas

 


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