Weltkindertag 2022 in Hilden

Spielenachmittag für die Kinderrechte

Gleich zwei Veranstaltungen zum Weltkindertag 2022 wird es am Dienstag, 20. September, in Hilden geben:

 

Freizeitgemeinschaft: barrierefreier Spielenachmittag 

Die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte fühlt sich sowohl der UN-Konvention der Kinderrechte als auch der UN-Behindertenrechtskonvention als Leitmotive ihres Handelns grundsätzlich verpflichtet und möchte daher auch in diesem Jahr den Weltkindertag feiern, allerdings mit dem Schwerpunkt inklusives Spielen!

 

Alle Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren mit und ohne Handicap sind am Dienstag, 20. September, in der Zeit von 15.30 bis 18.30 Uhr auf dem Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Richard-Wagner-Str.101 zu einem fast barrierefreien lustigen Spielenachmittag mit ganz viel Spaß, vielen inklusiven Spielen, guter Laune und tollen Menschen eingeladen!

 

Töpferwerkstatt, Tiere, Bogenschießen, Malen, ein Sinnesparcour, Stockbrot, Popcorn, Waffeln und Getränke; das alles und mehr steht für die Familien bereit.

 

Für 2,50€ erhalten alle Kinder einen Spielepass und können damit an allen Spielen und Aktionen teilnehmen, erhalten Stockbrot, eine Waffel, Popcorn und ein Wasser!

 

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Spiel- und Kreativangebote beim Grundschulverbund Schulstraße 

Die Stadt Hilden feiert am 20. September den Weltkindertag auf dem Schulhof des Grundschulverbunds Schulstraße, Schulstraße 40, von 15 bis 19 Uhr.

 

Als Kooperationspartnerinnen und -partner des Spielmobils sind in diesem Jahr die Jugendeinrichtung SPE Mühle, die Polizei, der Kinderschutzbund, das Kinderparlament, das Familienbüro Stellwerk sowie die Johanniter Unfallhilfe dabei und natürlich der Grundschulverbund der Schulstraße.

 

Geplant sind verschiedene Spiel- und Kreativangebote des Jugendtreffs der SPE Mühle, wie Torwandschießen sowie eine Aktionsfläche, auf der Schwämme mit bunter Farbe auf eine Wand geworfen werden können. Außerdem können kreative Köpfe Einkaufsnetze oder auch Taschen zum Thema „Kinderrechte“ am Kinderparlament-Stand gestalten und Masken bemalen.

Das Stellwerk bietet Familien Informationsmaterial und spannende Gespräche und hält Luftballons für die Kinder bereit.

Außerdem lädt der Kinderschutzbund zum Durchstöbern des Offenen Kleiderschanks ein.

Zum Staunen zeigt ein Handballer einige Tricks.

Je ein Einsatzfahrzeug der Polizei und von den Johannitern stehen zum Ansehen und Kennenlernen bereit.

Zu guter Letzt darf natürlich das Spielmobil mit der Hüpfburg, der Rollenrutschbahn und mobilen Spielangeboten nicht fehlen.

 

Für das leibliche Wohl sorgen eine Kuchentheke des Kinderschutzbunds sowie ein Waffel- und Eisstand des Grundschulverbunds Schulstraße. Außerdem gibt es warme und kalte alkoholfreie Getränke.

  

Stichwort: Kinderrechte

Die UN-Kinder­recht­skon­ven­tion wurde am 20. Novem­ber 1989 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet.

Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. In den 25 Jahren seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist Vieles erreicht worden. Aber es gibt weiter viel zu tun.

 

Die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:

Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

(Artikel 2)

 

Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

(Artikel 24)

 

Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

(Artikel 28)

 

Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

(Artikel 31)

 

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

(Artikel 12 und 13)

 

Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

(Artikel 19, 32 und 34)

 

Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

(Artikel 17)

 

Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

(Artikel 16)

 

Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

(Artikel 22 und 38)

 

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

(Artikel 23)

 

„Ein weiterer Anlass für unser Kinderspielefest ist die bei weitem noch nicht umgesetzte Verpflichtung zur Inklusion in unserer Gesellschaft“, kommentiert Bodo Seume, Geschäftsführer der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte. „Diese wird ja auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtend gefordert, steht aber in der Umsetzung in vielen Bereichen leider immer noch am Anfang ihres Weges,“

 

Quelle: Stadt Hilden/Freizeitgemeinschaft

Archivfoto: FZG Hilden / kl. Foto: G.Altmann/Pixabay

 


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