Wurde der Pinguin Brunnen schon wieder gesetzwidrig ‚verändert‘?

Achtung: Humor!

Die Hildener Pinguine kommen einfach nicht zur Ruhe: Zum Jahresanfang sorgte ein handfester Kunstskandal für Aufregung in der Itterstadt. Wir hatten berichtet.

Besorgte Anwohner hatten, wie schon in Vorjahren, den kleinen Meeresbewohnern bunte Schals umgehängt, sehr zur Freude von Spaziergängern, aber leider sehr zum Ärger der für Hildener Kunstwerke zuständigen Amtsleiterin. Sie erkannte einen Verstoß gegen § 304 des Strafgesetzbuches und ließ die Schals umgehend entfernen.

Vor einigen Tagen nun wurde der gesamte Brunnen mit rot-weißem Flatterband abgesperrt. Das Band wurde an den unschuldigen Pinguinen mit Klebestreifen befestigt. Ein erneuter klarer Verstoß gegen den § 304?

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild (…) nicht nur unerheblich (…) verändert.

 

***Anzeige*** Flower-Shoes-Banner-1RhmzuLrGjPqTd

 

Das Absperrband soll möglicherweise dazu dienen, dass der frisch gestrichene Boden des Springbrunnens nicht betreten wird, solange kein Wasser sprudelt.

Aber muss deshalb gleich das gesamte Kunstwerk „verschandelt“ werden? 

 

Eine Glosse von Walter Thomas

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.