Kleinsiedlungsgebiet wird aufgelöst, neues Wohngebiet geplant
Gleich zwei Baupläne für den Hildener Süden stellt das Rathaus in einer öffentlichen Auslegung vor:
Im Bereich zwischen Lehmkuhler Weg und Buchenweg sollen die zurzeit noch geltenden Bebauungspläne Nr. 30 und 30, 3. vereinfachte Änderung, aufgehoben werden. Bislang ist der Bereich als Kleinsiedlungsgebiet (WS) ausgewiesen. Ein Kleinsiedlungsgebiet sieht vor allem Wohngebäude mit Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen vor. Diese Ausweisung ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sollen beide Pläne abgelöst werden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 265 (VEP Nr. 25) soll für den Bereich Erikaweg 44 bis 46 die planungsrechtliche Grundlage für ein neues sozial gebautes und ökologisches Wohngebiet geschaffen werden. Dort könnte anschließend sowohl selbstgenutzter Wohnraum als auch Mietwohnraum entstehen.
Öffnungszeiten im Planungs- und Vermessungsamt
Die Pläne liegen einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht (inklusive Fachgutachten) und eingegangenen Stellungnahmen in der Zeit vom 1. September 2023 bis einschließlich 2. Oktober 2023 im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden aus: Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zur öffentlichen Einsicht aus.
Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Die jeweiligen Entwürfe und Informationen zu den Verfahren stehen auch online bereit:
Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.
Dies kann beispielsweise im Rathaus schriftlich oder mündlich erfolgen, oder per E-Mail an stadtplanung@hilden.de, aber auch per Brief an die Adresse: Stadt Hilden, Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden.
Quelle: Stadt Hilden
Foto: anncapictures/Pixabay
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