Wir hatten kürzlich über die Flut an Verkehrsschildern auf der nur 320 Meter langen Hagelkreuzstraße berichtet. Rechnerisch findet sich dort alle sieben (!) Meter ein sogenanntes Verkehrszeichen. Allein elf Halteverbotsschilder sind auf dieser Straße aufgestellt. Dabei hätte es völlig ausgereicht, am Straßenanfang das folgende Schild aufzustellen:
Hinzu kommen weitere Schilder, die entweder unnötigerweise doppelt platziert worden sind oder an Stellen stehen, wo sie überhaupt nicht hingehören. Mindestens 15 Schilder hätte man sich auf der Hagelkreuzstraße ersparen können!
Es sei denn, man wollte einen Schilderwald als Naherholungsgebiet einrichten.
Jedes Schild kostet die Stadt 610,00 Euro!
Die auf der Hagelkreuzstraße platzierten Schilder sind im Laufe vieler Jahre entstanden. Und obwohl die Hagelkreuzstraße ja bereits seit vielen Jahren eine Fahrradstraße ist, wurden in diesem Jahr weitere Schilder aufgestellt und weitere Straßenbeschriftungen aufgebracht.
Grund für diese „Erweiterung“ ist ein für fünfstelliges Geld in Auftrag gegebenes Gutachten der Stadt im Zusammenhang mit dem Ausbau verschiedener Fahrradstraßen in Hilden. Und aufgrund der „Empfehlungen“ aus diesem Gutachetn addieren sich dann die Kosten von 15 überflüssigen Verkehrsschildern zuzüglich der Aufwendungen für neue Fahrbahnmarkierungen auf rund 10.000 Euro! Und völlig unbantwortet bleibt die Frage, warum überhaupt Ergänzungen von Schildern und Bodenmarkierungen auf der Hagelkreuzstraße nötig gewesen waren!
Das „Phänomen“ Hagelkreuzstraße findet sich auch an zahlreichen anderen Stellen in Hilden
Die Anbringung völlig überschüssiger Straßenschilder ist nicht nur auf der Hagelkreuzstraße sichtbar. Am Park & Ride Parkplatz Lindenplatz finden sich z.B. ebenfalls zwei Halteverbotsschilder, von denen zumindest eins völlig unnötig ist.
Viele vergleichbare Schilder im Stadtgebiet sind „Sünden“ der Vergangenheit. Und auch wenn es sich im Einzelfall immer nur um kleine Beträge gehandelt haben mag, wurde dafür Geld ausgegeben, das heute in der Stadtkasse fehlt.
Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!
Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr
anzeiger24.de Newsletter bestellen
Was sagt eigentlich die Straßenverkehrsordnung zu dieser Beschilderung?
Eine derartige Häufung von Beschilderung, so teil uns der Automobilclub von Deutschland e.V. mit, erscheint auf den ersten Blick nur sehr schwer mit §39 StVO in Einklang zu stehen.
Und in diesem Gesetz heißt es: „Örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen werden nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten (Anm.d.Red.: Fettdruck erfolgte von uns) ist.“
Also: zwingend (!) geboten. Davon kann doch bei diesen Gegebenheiten keine Rede sein, oder!?
Text/Fotos: Walter Thomas
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.