Über 60 Kommunen sollen zu hohe Zinssätze ausgenutzt haben – darunter auch Hilden
In diesen Tagen flattern die Bescheide für die Abwassergebühren in den Briefkästen der Haushalte ein. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW behauptet nun, dass 61 Städte und Gemeinden unnötig hohe Beträge in Rechnung stellen, darunter auch Hilden. Der Verband empfiehlt den Betroffenen, sich einer Widerspruchs-Welle anzuschließen.
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Worum geht es?
Die Zinssätze bei der Berechnung der Abwassergebühren seien in den über 60 Fällen zu hoch, meint der BdSt: Nach bisheriger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist ein Zinssatz bis zu 5,42 % für das Jahr 2021 zulässig. „Die Kommunen haben Geld investiert, um Kanäle und Kläranlagen zu bauen. Für dieses Geld, das so genannte Eigenkapital, dürfen sie in der Kalkulation der Abwassergebühren einen Zinssatz berechnen“, erläutet der BdSt in einer Presseerklärung.
Und diese Möglichkeit nutzen die benannten Kommunen nun aus. Aber: „Das ist in der anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern“, kritisiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. „In vielen Orten führt das, zusammen mit einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, zu höheren Gebühren als nötig.“
Gegen diese überhöhte Abwassergebühren wegen zu hoher Zinssätze führt nun ein Mitglied des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) einen Prozess gegen die Stadt Oer-Erkenschwick, der inzwischen in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist. „Wir halten den Zinssatz, den die beklagte Stadt ihrer Gebührenberechnung zugrunde legt, ebenfalls für zu hoch und unterstützen dieses Verfahren als Musterprozess für alle Gebührenzahler“, sagt Rik Steinheuer.
Vorlage für Widerspruchsformular
Der Bund der Steuerzahler NRW ruft daher alle Gebührenzahler im Land auf, gegen ihre Bescheide über die Abwassergebühren 2021 Widerspruch einzulegen. Dies sei bis zu vier Wochen nach Erhalt möglich.
Ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW in seinem Internetauftritt zum kostenlosen Download bereit:
Allerdings müssen die Abwassergebühren zunächst in voller Höhe gezahlt werden.
An die Städte und Gemeinden appelliert der Steuerzahlerbund, die Bearbeitung der Widersprüche bis zum Urteil auszusetzen.
Welche Städte sind betroffen?
Laut BdSt berechnen folgende Städte und Gemeinden ihre Abwassergebühren anhand der zulässigen Höchstgrenze von 5,42 %:
Ahaus, Aldenhoven, Anröchte, Bad Honnef, Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Bad Sassendorf, Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Blomberg, Bönen, Brüggen, Brühl, Delbrück, Dormagen, Düren, Düsseldorf, Emmerich, Erkrath, Euskirchen, Geilenkirchen, Geseke, Goch, Grefrath, Hagen, Haltern, Heimbach, Herzogenrath, Hilden, Holzwickede, Issum, Jülich, Kaarst, Kalkar, Kalletal, Kerpen, Korschenbroich, Krefeld, Kreuzau, Ladbergen, Langenfeld, Leverkusen, Lippetal, Meerbusch, Menden, Monheim, Neukirchen-Vluyn, Neunkirchen, Niederzier, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Rees, Rietberg, Schermbeck, Schwerte, Siegburg, Stolberg, Übach-Palenberg, Waltrop, Wesel, Wickede.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: balouriarajesh/Bru-No / Pixabay
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