Bebauung Hofstraße: CDU und SPD stimmen für neuen Entwurf

37 Wohneinheiten inklusive Hinterlandbebauung

Die Wohnbaupläne in Hilden sind zum Zankapfel geworden. Und spätestens seit der Starkregen-Katastrophe im Juli ist das Thema noch brisanter (wir haben dazu ja auch die Ratsfraktionen befragt).

 

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Zu den besonders „heißen Eisen“ gehört die geplante Wohnbebauung Hofstraße 150. Am Mittwoch hat sich der Stadtentwicklungsausschuss erneut damit beschäftigt. Das Thema ist umstritten, weil die einen Fraktionen für mehr Wohnraum, die anderen für den Erhalt der Natur eintreten.

 

Im Mai hatten CDU und SPD mehrheitlich beschlossen, dass die Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH) den bisherigen Bauentwurf überarbeiten soll. Knackpunkt: Auch die Grünfläche zwischen den Häuserblocks und der Bahnstrecke soll überplant werden. Die kleineren Fraktionen und Umweltschützer sind seitdem verärgert.

Nun lag der neue Entwurf zur Abstimmung vor. Und wieder haben sich CDU und SPD für die Bebauung ausgesprochen. Die Vertreter der kleineren Fraktionen (FDP, Bürgeraktion, Grüne, Allianz für Hilden, AfD und Werner Erbe, ehemals Die Linke) stimmten dagegen.   

 

Was ist geplant?

Die wesentlichen Punkte:

  • In der aktuellen Fassung sind nur noch 37 Wohneinheiten (statt ursprünglich 43) vorgesehen; 28 davon im Geschosswohnungsbau.
  • Die beiden bisher geplanten Mehrfamilienhäuser mit 13 Wohneinheiten werden durch eine lockere Doppelhausbebauung mit sechs Wohneinheiten ersetzt.
  • Für die Mehrfamilienhäuser ist ein „ausgewogener Wohnungsmix mit Ein- und Fünf-Zimmer-Wohnungen“ vorgesehen, heißt es in der Sitzungsvorlage.

 

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  • Mit der Durchmischung sollen unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden, also auch Geringverdiener?
  • Für das weiter führende Regelverfahren soll ein Umweltbericht erstellt werden.
  • Es soll sechs öffentliche Besucherstellplätze am Quartierseingang geben. Weiter heißt es: „Der Stellplatznachweis für die Mehrfamilienhäuser soll weiterhin oberirdisch in Form von zugeordneten Stellplätzen auf den Privatgrundstücken entlang der inneren Erschließung erfolgen. Für die rund 28 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau werden mindestens 28 Stellplätze nachgewiesen. Für die Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt der Stellplatznachweis gebäudenah in Form von Garagen zzgl. vorgelagertem Stellplatz. Die erforderlichen Stellplatzbedarfe sollen im weiteren Verfahren durch eine gutachterliche Stellplatzbedarfsanalyse untersucht werden.“
  • Der neue Wohnkomplex soll nicht an das Kanalnetz Hofstraße, sondern über einen neuen Schmutzwasserkanal an die Karnaper Straße angebunden werden.
  • Zur Niederschlagswasser-Beseitigung soll eine neue Mulde entstehen.
  • Ebenfalls ein sensibles Thema: Für den Schallschutz sind eine „Riegelbebauung“ und „weitere (noch zu konkretisierende) passive Schallschutzmaßnahmen an der Hülle der Gebäude“ vorgesehen: „Auf Ebene des Bebauungsplanes kann mit den bisherigen Ergebnissen davon ausgegangen werden, dass den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen wird und im Plangebiet keine wesentlichen negativen Auswirkungen durch Bahnlärm zu erwarten sind. Das Schallgutachten wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben und der Planung zugrunde gelegt.“

 


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Die Entscheidung ist also getroffen. Der Streit dürfte damit aber nicht beendet sein…

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: S. Hermann & F. Richter/Pixabay 

 


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