BM Pommer: „VRR-Wabensystem muss gerechter werden“

Resolution im Stadtrat: Tarife reformieren, Hildener nicht mehr benachteiligen

Mit den „Öffis“ von Hilden nach Düsseldorf? Je nach Ziel und Verbindung kann das nicht nur umständlich sein, sondern auch kostspielig – leider, denn das ist einer der Gründe, warum viele Menschen lieber mit dem Auto in unseren Vorort fahren.

 Foto: analogicus/Pixabay / Archiv
Collage: anzeiger24.de

Bürgermeister Claus Pommer will das ändern und hat die Initiative ergriffen: Der Stadtrat soll am 30. Juni eine Resolution verabschieden, die „den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) auffordert, das derzeitige Tarifsystem so zu reformieren, dass ÖPNV-Kund*innen aus kreisangehörigen Kommunen bei Fahrten in eine benachbarte Großstadt (und umgekehrt) gegenüber den Kund*innen bei Fahrten innerhalb einer Großstadt nicht benachteiligt werden“, so der Wortlaut.

 

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Die Tarif-Logik: Warum Hilden – Düsseldorf teurer ist als Benrath – Düsseldorf

Der VRR-Verbundraum besteht aus zahlreichen Tarifgebieten und „Waben“. Für viele ein undurchschaubarer Dschungel. „Ein einfacher einheitlicher Tarif für alle zugehörigen Kommunen gehörte zu den Grundgedanken bei der Gründung des VRR 1980“, heißt es in der Resolution. „Zugunsten der Nutzer (…) sollten kommunale und regionale Grenzen tariflich aufgelöst werden. Die Sicherstellung eines ‚integrierten ÖPNV (Tarif, Angebot, Qualität)‘ ist oberste Prämisse des Verkehrsverbundes und so auch im ÖPNV-Gesetz des Landes NRW vorgegeben.“

 

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Bürgermeister Claus Pommer (Foto: Stadt Hilden)

 

Die Stadt Hilden liegt im Tarifgebiet 64 (Erkrath/Haan/Hilden) mit den „Waben“ 640, 642 und 644 (Hilden). Für Fahrten innerhalb des Tarifgebietes 64 gilt die Preisstufe A.
„Daraus ergibt sich in der Tarif-Logik, dass für eine Fahrt in die Nachbarstädte (außerhalb des Tarifgebietes 64) grundsätzlich die Preisstufe B gilt; etwa für Fahrten von Hilden nach Düsseldorf, Solingen, Wuppertal, Langenfeld oder in die Kreisstadt Mettmann. Aufgrund der (…) Tarifgebiete und Waben kommt es dann u.U. zu Preissprüngen“, erklärt Pommer in seiner Vorlage. „Beispielsweise gilt innerhalb der Stadt Düsseldorf in der Regel die Preisstufe A3 (2,90€ je Einzelfahrschein). D.h., für die Fahrt von Düsseldorf-Benrath nach Düsseldorf-Zentrum muss ein Ticket der Preisstufe A3 gelöst werden, für die nur unwesentlich längere Strecke von Hilden-Bahnhof nach Düsseldorf-Zentrum jedoch ein Ticket der Preisstufe B (6€ je Einzelfahrschein). Dies wird geringfügig dadurch gemildert, dass es die sog. ‚Zwei Waben-Beziehung‘ gibt. Dabei gilt die Preisstufe A (A 2 oder A 3), wenn die beiden Waben unmittelbar benachbart sind, auch wenn die „Waben“ in unterschiedlichen Tarifgebieten liegen. Das gilt beispielsweise für die Fahrtstrecke von Hilden nach Düsseldorf-Benrath.“

Soweit klar?

 

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Elektronische Ticketing-Systeme sollen helfen

Pommer möchte erreichen, das neue Tarifinstrumente die Preissprünge aufgrund von Flächenzonengrenzen reduziert oder ganz beseitigt werden.

Erprobt wird derzeit das „nextTicket 2.0“, eine Vorstufe zu einem NRW-einheitlichen ÖPNV-Tarif. Dabei werden die Fahrtkosten nach der Luftlinien-Entfernung abgerechnet; mit einem Grundpreis von 1,40€ und einem Preis von 0,26€ je Luftlinienkilometer.

 

Bald getestet wird das „MyZone-Ticket“. Damit können Nahverkehrskunden eine persönlich zugeschnittene „ÖPNV-Flatrate“ erwerben. Die bekannten Tarifstufen spielen dann nur eine untergeordnete Rolle. Die Kunden würden sich ihre „Tarif-Grenzen“ quasi selbst festlegen.

 


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Doch wie und wann können neue Systeme das diffuse Tarif-Wirrwarr aufzudröseln?
Dazu heißt es in der Resolution: „Der Rat bittet den Kreis Mettmann, seine Vertreterinnen und Vertreter in den VRR-Gremien zu verpflichten, in diesem Sinn tätig zu werden.“

 Da sind wir mal gespannt, wann das „in Fahrt“ kommt…

 

Text: Achim Kaemmerer

 


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