Das hat die Bund-Länder-Konferenz beschlossen
Viele Infos sind ja in den Tagen zuvor durchgesickert oder wurden breit diskutiert. Insofern ist es keine große Überraschung, was Kanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsident(inn)en am heutigen Dienstagnachmittag nach der Bund-Länder-Konferenz beschlossen haben.
Trotz niedriger Inzidenzen und vieler Impfungen (Quote aktuell: ca. 60%): Wegen der „aggressiven“ Delta-Variante und zunehmender Infektionen bei jüngeren Menschen wird die „epidemiologische Lage nationaler Tragweite“ verlängert.
Das heißt: Die grundlegenden Schutzmaßnahmen (AHA- und L-Regeln, Maskenpflicht im Handel und ÖPNV etc.) bleiben weiterhin bestehen.
Ohne GGG (vollständig geimpft, negativ getestet oder genesen) wird es ab dem 23. August keinen Zugang mehr zu Krankenhäusern, Seniorenheimen, Events aller Art in Innenräumen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Innengastronomie etc. geben. Konkreter wurde es nicht; da haben sich Organisatoren sicherlich etwas mehr Planungssicherheit gewünscht. Zu erwarten ist aber, dass Veranstalter, Clubbesitzer, Gastronomen, Kinobetreiber etc. ohnehin nur noch Geimpfte oder Genesene Einlass gewähren. Schließlich können sie das ohne gesetzliche Regelung über ihr Hausrecht bestimmen. Das Komittee Düsseldorfer Karneval beispielsweise hat dies bereits für seine Sitzungen und Partys angekündigt.
Die Länder können bei einer Inzidenz unter 35 oder einem vergleichbar niedrigem Infektionsgeschehen die Regeln teilweise aussetzen. Dabei soll die Inzidenz nicht mehr als alleiniger Faktor für Schutzmaßnahmen herangezogen werden. Der Wert müsse „in Korrelation“ zu Krankenhausbelegungen gesetzt werden – was genau das bedeutet, ließen die Politiker aber offen.
Bei privaten Veranstaltungen setzt der Staat auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Schließlich lässt sich GGG bei einer Feier im Partykeller nicht kontrollieren.
Da inzwischen alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot haben, wird es ab dem 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Der Steuerzahler solle nicht weiter für die „Impfmuffel“ aufkommen.
Wer sich also nicht impfen lassen möchte, muss seine Tests selber zahlen – oder kann eben zu keiner Veranstaltung gehen. Ausnahmen soll es bei Menschen geben, die sich nicht impfen lassen können (etwa aus gesundheitlichen Gründen oder Schwangere). Und natürlich sollen Kinder bis zwölf Jahre ihre Tests in den Schulen nicht zahlen.
Klares Signal: Für vollständig Geimpfte wird es keinen Lockdown mehr geben. Das würde die Verfassung auch nicht mehr erlauben. Heißt aber auch im Umkehrschluss: Wer keine Impfung, keine Genesung oder keinen negativen Test vorweisen kann, muss weiterhin mit Einschränkung seiner Grundrechte leben…
Offen bleibt aber die Frage: Müssen sich selbst geimpfte Menschen zwischendurch testen lassen? Schließlich wissen wir inzwischen, dass selbst vollständig Geimpfte sich oder andere Menschen anstecken können…
Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!
Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr
anzeiger24.de Newsletter bestellen
Für die so genannte Herdenimmunität sei eine Impfquote von 80 bis 85% bei Menschen über zwölf Jahre und 90% bei Menschen über 60 Jahre notwendig; bzw. 70 bis 75% in der Gesamtbevölkerung.
Die Strategie ist klar: Die Ungeimpften sollen zur Impfung animiert werden. Für die anderen wird die Testpflicht erhöht – was die Impfbereitschaft steigern soll.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Jürgen Jester/Pixabay
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.