Ganze Bundesländer zu Hot Spots erklären?

Diskussion um Ende der Corona-Maßnahmen noch lange nicht beendet

Keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr, obwohl die Infektionszahlen und Inzidenzen weiterhin so hoch sind?

Das passt für viele Menschen nicht zusammen. Andere hingegen sagen: Wir müssen Corona mal langsam als eine „normale Grippe“ betrachten und die Bevölkerung „durchseuchen“. Dann seien auch mehr Menschen „immun“.
Die Ampel-Koalition in der Bundesregierung hat nun entschieden, bzw. die FDP hat sich gegenüber den Grünen und SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach durchgesetzt. Ab Sonntag, 3. April, gilt also grundsätzlich lediglich eine Maskenpflicht im ÖPNV und eine Masken- und Testpflicht im Gesundheitswesen (Kliniken, Senioren-Pflegeheime etc.).

 

Das gefällt vielen Ministerpräsidentinnen und -präsidenten aber so gar nicht. Die einzige Möglichkeit, um Schutzmaßnahmen weiterhin oder wieder anordnen zu können, wäre eine landeseigene „Hot Spot“-Regelung. Eine Kommune, eine Region oder gar das ganze Bundesland könnte dann zum „Infektionsherd“ gewidmet werden. Dann könnten beispielsweise wieder allgemeine Maskenpflicht, Impf-Kontrollen, Zugangsbeschränkungen etc. eingeführt werden.

Dafür müssen aber sehr hohe Hürden überwunden werden. Denn der Staat kann und darf nicht „einfach so“ dauerhaft Grundrechte einschränken; selbst bei einer „möglichen drohenden Gefahr“. Es muss also gute Gründe geben.
Lauterbach nannte vier kritische Fälle, die zugleich eintreten müssten: die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personal-Untergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.

Ansonsten gibt es in dem Bundes-Infektionsschutzgesetz keine Grenzwerte, die einen Hot Spot definieren. Inzidenz, Hospitalisierungsrate – all das ist mehr oder weniger unerheblich geworden.

 

Wie gehen nun die Länder damit um?

 

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NRW: Kein Spielraum für Verlängerung

In NRW beispielsweise wird es wohl vorerst keine weiteren Einschnitte nach dem 2. April mehr geben. Mehrere Medien zitieren Ministerpräsident Hendrik Wüst: Demnach sieht der Christdemokrat derzeit „keinen Spielraum“, um das ganze Land rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen. Grundsätzlich bleibt er skeptisch gegenüber der Freiheits-Regelung.

NRW hat am 29. März eine Inzidenz von 1.368,3.

 

Hamburg soll bis Ende April Hot Spot bleiben

Ganz anders sieht es in Hamburg aus: Die Bürgerschaft soll am Mittwoch über einen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen abstimmen. Dieser sieht u.a. eine Fortführung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie Schutzmaßnahmen bei so genannten „Tanzklustbarkeiten“ weitere vier Wochen (also bis Ende April) vor.
Die Hamburger FDP droht mit einer Klage, falls der Antrag eine Mehrheit findet. „Vermeintlich hohe Inzidenzen sind keine ausreichende Begründung für das Ausrufen einer Hotspot-Regelung“, sagt der liberale Landesvorsitzende Michael Kruse. „Auch die Dauerbesorgtheit von Bürgermeister (Peter) Tschentscher reicht dafür nicht aus.“ Um Hamburg zum Hotspot zu erklären, müsse eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen. „Dies ist angesichts niedriger Zahlen von Corona-Patienten auf den Hamburger Intensivstationen nicht erkennbar“, sagte Kruse.

Hamburg hat am 29. März eine Inzidenz von 1.107,9.

 

Mecklenburg-Vorpommern: Höchste Inzidenz, Gesundheitswesen an der Belastungsgrenze

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat bereits alle seine sechs Landkreise und die beiden kreisfreien Städte bis Ende April zum Hot Spot erklärt.

 

Somit gilt beispielsweise:

  • Maskenpflicht im Einzelhandel, im ÖPBNV, im Dienstleistungsgewerbe, bei körpernahen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen, bei Freizeit- und kulturellen Angeboten, in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz und bei touristischen Beherbergungen.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern 
  • 3G (ggf. 2G-Option) in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, bei Freizeitangeboten, bei Messen, Jahr- und Spezialmärkten, beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen
  • 2G+ in Diskotheken und Clubs
  • Näher definierte Ausnahmen gibt es bei Kindern, Jugendlichen und geimpften Menschen.

 

Auf dem Corona-Infoportal des Landes heißt es außerdem: „Die epidemische Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr angespannt. So ist sowohl die Zahl infizierter Personen als auch die Hospitalisierungsinzidenz weiterhin bundesweit am höchsten. Viele Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime sind an der Überlastungsgrenze.
Neben einem erhöhten Patientenaufkommen hat sich auch eine große Anzahl an Beschäftigten infiziert bzw. ist wegen Quarantäneanordnungen und Kinderbetreuung nicht einsatzfähig.“

Aktuelle Inzidenz am 29. März: 2.280,6.

 

Drei Beispiele, die zeigen: Die Pandemie ist nicht vorbei; die Diskussion erst recht nicht

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Quellen: Gesundheitsministerkonferenz / Hansestadt Hamburg / Land Mecklenburg-Vorpommern / ADAC
Foto: G.Altmann/Pixabay

 


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