GGG-Regel: Auf welche Veranstaltungen können wir uns jetzt freuen?

Wird es einen Herbst- oder Weihnachtsmarkt oder Karneval geben?

In „normalen Zeiten“ würden wir uns jetzt, zum Ende Augst, auf die traditionellen Herbst- und Winter-Events in Hilden freuen. Darauf haben wir in 2020 natürlich verzichten müssen. Und was ist nun in 2021?

Viele Veranstalter waren verständlicherweise in den vergangenen Monaten zurück haltend – schließlich gab es kaum Planungssicherheit bei der sich ständig wandelnden Lage.

 

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Nun aber gibt die neue Corona-Schutzverordnung NRW etwas mehr Klarheit: Treffen und Veranstaltungen in Innenräumen grundsätzlich nur mit GGG (vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet; ggf. auch nur 2G, wenn es das Hausrecht des Organisators so vorsieht). Bei Events im Freien gilt GGG, bzw. 2G (nur geimpft oder genesen) ab einer Besucher- oder Zuschauerzahl von 2.500. Bei Großveranstaltungen im Stadion u.ä. sind maximal 25.000 Gäste (geimpft, genesen oder PCR-getestet), bzw. 50% der Höchstkapazität zugelassen.

 

Reicht diese Vorgabe nun, um einige Traditionen wieder aufleben zu lassen?

Zumindest gibt es bei den lokalen Fußballvereinen wieder öffentliche Ligaspiele.

Die Hildener AT lädt zum Schülertriathlon 2021 ein – Anmeldungen werden gerne entgegen genommen.

Die Jazztage wurden wie geplant ausgerichtet.

Und einige weitere Konzerte stehen im Veranstaltungskalender.

 

Ansonsten bleiben viele Organisatoren verhalten. Und das verwundert nicht. Denn eine größere Veranstaltung braucht einen langen Vorlauf.
Die LG Stadtwerke vom TuS Hilden beispielsweise kündigt auf seiner Webseite den 27. Hildanus-Lauf erst für September 2022 an.
Und die Interessengemeinschaft Hildener Autohäuser (IGHA) beispielsweise hat vor Wochen bereits vorsorglich die Autoschau am 19. September abgesagt.

 

Können der Herbstmarkt und die verkaufsoffenen Sonntage stattfinden?

An diesem Tag will Stadtmarketing auch wieder einen verkaufsoffenen Sonntag ausrichten. Als Ersatz für die Autoschau soll ein Herbstmarkt stattfinden (Titelfoto: Archiv), damit es einen genehmigungsfähigen Anlass für einen Verkaufssonntag gibt.

Wir haben nachgefragt. Geschäftsführer Volker Hillebrand bestätigt uns: „Ja, bisher planen wir bzw. unsere Partner die Veranstaltungen wie gehabt.“

 

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Und wie soll das mit GGG laufen? Schließlich sind mehr als 2.500 Besucher in der Innenstadt zu erwarten. „Bei anzunehmender Fortschreibung (hoffentlich!) bedeutet das, dass wir die Veranstaltungen mit Hinweis auf GGG bewerben werden und ggf. Stichproben bei den Passanten machen müssen, ob die auch wirklich vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind.“

 

Es gibt aber noch ein anderes Problem: „Die derzeitige Corona-Schutzverordnung gilt nur bis zum 17. September, so dass die die Ersatzveranstaltung für die Autoschau am 18./19. September noch gar nicht erfasst ist. Das Ganze ist nach wie vor unbefriedigend, aber wohl nicht zu ändern“, so Hillebrand.

 

Was also, wenn die Infektionszahlen und die Inzidenz bis Mitte September wieder steigen?

Und was noch entscheidender ist: Wie wird sich die Lage auf den Intensivstationen entwickeln? Sollten die Impfungen tatsächlich eine Überlastung verhindern (denn das war immer einer der Hauptgründe für Lockdowns und Einschränkungen), dürfte die jetzige Regelung eigentlich weiterhin gelten – und geimpfte und genesene Menschen sollten keine weiteren Grundrechts-Begrenzungen befürchten.

 


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Situation im Winter noch nicht absehbar

Somit bleibt es auch ungewiss, wie es um die beiden weiteren geplanten verkaufsoffenen Sonntage steht: am 31. Oktober (Bücher- und Trödelmarkt) und am 28. November zum Weihnachtsmarkt, der insgesamt ja noch nicht planbar ist.

Und was ist beispielsweise mit Karneval? Wir haben beim Carnevals Comittee Hilden (CCH) angefragt, aber keine Rückmeldung erhalten. Offenbar wagen die Jecken noch keine Prognose…

 

Text: Achim Kaemmerer

 


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