Grundabgabebescheid: Änderungen bis 25. November 2022 melden

Restmüll-, Bio- und Papiertonnen-Meldung und SEPA-Lastschriftmandat korrekt?

Anfang 2022 hat das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden 22.000 Bescheide für Grundabgaben verschickt. Die Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, bis zum 25. November 2022 ihre An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats für das Jahr 2023 schriftlich mitzuteilen. Dies können sie entweder per Mail an steueramt@hilden.de, schriftlich an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax an 02103/72-85620 tun. Die Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung.

 

Bei einem Wechsel der Hausverwaltung benötigt das Amt für Finanzservice für den Versand der neuen Bescheide außerdem die neuen Kontaktdaten, ebenfalls bis zum 25. November 2022. Diese können formlos per Mail, Fax oder postalisch mitgeteilt werden.

 

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Versand erfolgt im Januar

„Ab Anfang Dezember 2022 werden wir wieder auf Hochtouren daran arbeiten, alle Bescheide für das Folgejahr zu erstellen“, erklärt Amtsleiter Martin Wiedersprecher. „Der Versand erfolgt, wie gewohnt, in der zweiten Januarwoche.“

Meldungen, die nach dem 25. November 2022 eingehen, kann die Stadt im Jahresbescheid nicht berücksichtigen, sondern erst im Nachhinein mit Mehraufwand in einem Änderungsbescheid verarbeiten.

 

Die Bearbeitung von Ab- und Ummeldung von Restmüll- und Biomülltonnen zum 1. Januar 2023 ist ausschließlich bei einer Lieferung und Abholung der Tonnen durch die Stadt möglich, da hier die Beifügung der Reste der bisherigen Marken(n) entfällt. Sofern der eigenständige Austausch, Abholung oder Abgabe beim Zentralen Bauhof von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird, empfiehlt sich die Antragsstellung unter Beifügung der bisherigen Markenreste bereits zum 1. Dezember 2022 (Frist: 25. November 2022) oder erst im Januar 2023.

 

Das Amt für Finanzservice weist darauf hin, dass die Grundsteuerreform durch die gesetzliche Umsetzungsfrist bis Ende 2024 noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2023 hat.

 

Quelle: Stadt Hilden

Fotos: Archiv anzeiger24.de / Pixabay

 


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