Hilden kassiert bei Restaurants und Händlern trotz Corona-Einschränkungen ab

Nachbarstädte erlassen Gebühren für Außengastronomie

Für viele Besucher der Hildener Innenstadt ist ein Einkaufsbummel ohne attraktive Restaurants und Cafés nur das halbe Vergnügen. Das haben mehrere Studien im Laufe der letzten Jahre gezeigt.

Der untere Bereich der Mittelstraße war lange Zeit „tot“. Erst durch die Außengastronomie der Kaffeerösterei, der „Traube“, des griechischen Restaurant Jamas, des Fischhauses und des Eiscafés Eisbär II wurde dieser Bereich der Fußgängerzone zu neuem Leben erweckt.

 

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Nun hatten es gerade die Gastronomen durch das ständige Hin und Her von Corona-Maßnahmen besonders schwer. Neben zum Teil erheblichen Umsatzeinbußen, die lediglich teilweise durch Fördergelder ausgeglichen werden konnten, wanderte das Servicepersonal in Scharen ab, um in anderen Berufen den Lebensunterhalt zu verdienen.

So konnte z. B. das Café Overstolz auch nach dem Ende des harten Lockdowns wegen Personalmangels monatelang nicht wieder geöffnet werden.

 

Hildener Restaurants mussten durchgehend die „Terrassengebühr“ bezahlen

In diesen schwierigen Zeiten haben die Städte im Umkreis, beispielhaft seien hier nur Solingen, Düsseldorf, Haan und ➤ Langenfeld genannt, darauf verzichtet, den Gastronomen die sonst übliche Nutzungsgebühr für die Außengastronomie zu berechnen.

 

Einzig Hilden hat kassiert, und zwar kräftig. Im Jahr 2020 waren es fast 40.000 Euro und im letzten Jahr immerhin noch über 35.000 Euro.

Zur Erinnerung: In 2020 (und auch in 2021) haben das Rathaus und die Mehrheit im Stadtrat den Verzicht von Nutzungsgebühren für die Außengastronomie in der Innenstadt abgelehnt.
Begründung:  die „Ungleichbehandlung“ gegenüber den Gastronomen im restlichen Teil der Stadt, der „wirtschaftliche Nutzen“ durch die neue Öffnungsperspektive sowie der aktuelle Haushaltslage.

 

Und zu alledem wurden diese Gebühren jetzt für das Jahr 2022 sogar noch um knapp sieben Prozent angehoben.

 

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Auch Einzelhändler werden zur Kasse gebeten

Neben der Außengastronomie nutzen vielfach auch Einzelhändler Bereiche vor ihren Geschäften für Warenpräsentation und „Kundenstopper“. Auch hier hatte die Stadt kein „Erbarmen“ und kassierte im Jahr 2020 fast 30.000 Euro und im vergangenen Jahr, in dem ja viele Geschäfte auch zeitweise geschlossen waren, immerhin noch 18.000 Euro.

 

Wir haben auch Volker Hillebrand, Geschäftsführer der Stadtmarketing GmbH, um eine Stellungnahme gebeten. Was sagt seine Organisation, die die Interessen der Gewerbetreibenden vertritt, zu dieser Politik?

Seine Antwort: „Auch wenn ein Erlass der Terrassengebühr in der öffentlichen Diskussion gerne als Unterstützung für die gebeutelte Gastronomie gesehen wird, liegt hierin doch auch eine große Ungerechtigkeit gegenüber Gastronomen, die gar keine Terrasse haben. Gerade das Terrassengeschäft war in den zurückliegenden bald zwei Jahren aber besonders erfolgreich und temporär auch nicht so stark eingeschränkt wie die Innengastronomie. Die Gastronomiebetriebe ohne Terrasse waren/sind deutlich härter von den Corona-Auswirkungen betroffen. Insofern trifft ein Erlass der Gebühr also die ‚Falschen‘.“

 

Solcherlei „Bedenken“ haben unsere Nachbarstädte allerdings nicht

Viele Gastronomen sind deshalb sauer auf die Stadt.

 

Und in der Tat: Wirtschaftsfreundlichkeit in schwierigen Zeiten sieht anders aus.

  

Steuerzahlerbund lobt Beispiel Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf verzichtet auch im dritten „Corona-Jahr“ darauf, die Terrassengebühr bei ihren Gastronomen zu erheben. „Eine gute Entscheidung„, sagt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen. Der Interessenverband hatte vor der Abstimmung am Donnerstagabend im Stadtrat an die Lokalpolitiker appelliert, in diesem Sinne zu entscheiden und begrüßt den Beschluss: „So sieht eine unkomplizierte und unbürokratische Unterstützung der lokalen Gastronomie in diesen schwierigen Zeiten aus“, lobt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

 

Zugleich ruft er alle Kommunen im Land auf, dem Beispiel der Stadt Düsseldorf zu folgen: „Der Einnahmeausfall bei der Terrassengebühr sollte sich verschmerzen lassen, denn die Kommunen profitieren von guten Umsätzen durch Einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer, bei der Gewerbe- und der Mehrwertsteuer.“

Auch auf lange Sicht sei der Verzicht für die Kommunen positiv: „Jedes Café, jede Eisdiele, die die Corona-Krise nicht überstehen, bedeuten verlorene Jobs, leere Geschäftsräume und letztlich dauerhafte Einnahmeverluste für die Stadt.“

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: anzeiger24.de / HansLinde/Pixabay

 


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