Stadt will Satzung erneuern – das könnte teuer werden
Am 15. November soll erstmals der Jugendhilfeausschuss (ab 18:30 Uhr im Bürgertreff Lortzingstraße) über eine Reform der Kostenbeiträge für die städtische Kinderbetreuung abstimmen. Danach folgen Abstimmungen im Finanzausschuss (1. Dezember) und Stadtrat (14. Dezember).
Was zunächst nicht sehr spektakulär klingt, birgt jedoch reichlich Diskussionsstoff.
Worum geht es?
Die bisherige so genannte „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Hilden und in Kindertagespflege (Beitragssatzung Elementarbereich)“ soll in mehreren Punkten modifiziert werden.
➤ Hier geht’s zur kompletten Abstimmungsvorlage
Die wichtigsten Neuerungen:
Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder nur im Elementarbereich
Bisher gilt in der Geschwisterkind-Regelung im Elementarbereich (Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen) und im Primarbereich (OGS) eine Kostenbeitragsverpflichtung „nur für das Kind, das den höchsten Kostenbeitrag auslöst.“ Das soll nun geändert werden.
„Mit der Satzungsänderung der Elternbeitragssatzung im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule und in der Verlässlichen Grundschule (Beitragssatzung Primarbereich) wird auf die Geschwisterkindbefreiung unter Berücksichtigung der Kinder im Elementarbereich verzichtet“, heißt es im Beschlussvorschlag. „Für Kinder im Primarbereich besteht somit, unabhängig davon ob ein Geschwisterkind im Elementarbereich betreut wird, eine Kostenbeitragspflicht. Somit greift die Geschwisterkindregelung nur noch innerhalb des Elementarbereichs für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.“
Als „höchst unsensibel und im Grunde sozial rückschrittlich“ bezeichnet die Fraktion „Bürgeraktion“ im Stadtrat das Ansinnen der Stadtverwaltung. Dazu meint Ratsherr Ludger Reffgen: „Sollte das Vorhaben umgesetzt werden, fällt Hilden in punkto Familienfreundlichkeit deutlich zurück auf der Schiene sozialer Errungenschaften.“ Die Stadt stecke in einem „finanziellen Dilemma, nachdem seit Jahren eine klare Kursbestimmung fehlt. Jetzt ist das Schiff auf Sand gelaufen und muss Ballast abwerfen. Diesen jedoch ausgerechnet bei Familien mit mehreren Kindern zu suchen, ist ein fataler Irrtum und mit den oft und gern im Mund geführten Zielen der Stadt schwerlich in Einklang zu bringen.“
Die Bürgeraktion will daher im Ausschuss am Montag beantragen, auf diese Änderung in der Satzung zu verzichten.
Es gibt aber noch weitere Knackpunkte, die für die Eltern teurer werden könnten:
Verzicht auf Kostenbeiträge: Nur je nach Haushaltslage
Für viele Eltern war es eine Tortur: Während der Lockdowns waren die Kitas und Schulen geschlossen. Zeitweise gab es einige Notbetreuungsangebote. Die Beiträge mussten dennoch gezahlt werden.
Zwar konnten sich Stadt und Rat dazu durchringen, wenigstens einen Teil der Beiträge zu erlassen.
Nun teilt die Stadt Hilden mit: „Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster sind Elternbeiträge nicht als Abgaben im Sinne des Kommunalabgabenrechts einzuordnen. Es handelt sich vielmehr um sozialrechtliche Abgaben eigener Art (vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 05.09.2012 – Az. 12 A 1426/12). Durch die Beiträge erfolgt keine vollständige Kostendeckung der für die Betreuung anfallenden Kosten; die Elternbeiträge treten vielmehr neben der staatlich finanzierten Leistungsgewährung zurück. Demnach stehen sie auch nicht in einem Gegenleistungsverhältnis mit der Betreuungsleistung. In der Konsequenz ist auf die Bereitstellung des Betreuungsplatzes und nicht auf die tatsächliche Betreuung und Inanspruchnahme der Leistung abzustellen.“
Soll wohl heißen: Die Beiträge der Eltern stehen nicht mit der vollen Leistung seitens der Betreuungsanbieter in Verbindung. Das dürfte vielen Eltern nicht gefallen.
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Und das ganze Konstrukt dürfte sich bei zukünftigen Schließungen, „die dem Schutz des Kindeswohls dienen (z.B. wegen hochinfektiösen meldepflichtigen Erkrankungsfällen)“ auch nicht ändern.
Die Verwaltung schlägt der Politik folgende Regelung zur Entscheidung vor: „Auch (Teil-)Schließungen aufgrund von Pandemien oder Epidemien (…) führen nicht zu einem Anspruch auf Verzicht des Kostenbeitrages. Auf die Erhebung von Kostenbeiträgen ganz oder teilweise kann nur unter Vorbehalt der aktuellen Haushaltslage verzichtet werden. Die Höhe des Verzichts richtet sich dabei grundsätzlich nach den Vorgaben oder Empfehlungen des Landes NRW und/oder der kommunalen Spitzenverbände NRW. Der Verzicht auf die Erhebung von Kostenbeiträgen setzt grundsätzlich einen Beschluss des Rates der Stadt Hilden voraus.“
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Mehr bezahlte Kranken-, Urlaubs- und Fortbildungstage für KTPP
Bislang galt in der Kindertagespflege, dass Kindertagespflegepersonen (KTPP) bis zu 30 Urlaubs- und/oder Krankheits-Tage pro Jahr über die Beiträge weiterhin bezahlt bekommen. Nun soll den KTPP noch „mehr Tage eingeräumt werden, an denen die laufenden Geldleistungen weiter ausgezahlt werden und Urlaubs- und Krankheitstage differenziert betrachtet werden“.
Das bedeutet: Die KTPP sollen für 30 Urlaubstage, zwei Fortbildungstage, einen Konzeptionstag sowie zehn Krankheitstage weiterhin die laufende Geldleistung erhalten. Rosenmontag, Heiligabend und Silvester gelten dabei grundsätzlich als Feiertage.
Diese Unterbrechungen in der Betreuung soll die Eltern „nicht von der Beitragspflicht entbinden“, so der Beschlussvorschlag.
Wie also werden sich die Mitglieder im Jugendhilfeausschuss entscheiden?
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Engin Akyurt/analogicud /Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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