Klinkt makaber, ist aber wahr: „Leben“ wird teurer – „Tod“ billiger

Seit Anfang des Jahres sind die Gebühren für Bestattungen auf einem der drei Hildener Friedhöfe kräftig gesunken

Zum Beispiel:

Urnengrab mit 20 Jahren Ruhezeit:
2021: 341€
2022: 282€

 

Aschestreufeld mit 20 Jahren Ruhezeit:
2021: 644€
2022: 534€

 

Baumbestattung mit 20 Jahren Ruhezeit:
2021: 898€
2022: 739€

 

Grabbereitung für Reihengräber für Personen ab fünf Jahre:
2021: 486€
2022: 427€

 

Baumbestattung:
2021: 113€
2022: 102€

 

Das ergibt bei diesen Beispielen eine Senkung von 12 bis 17%. 

Die komplette ➤ aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hilden gibt es hier…

 

597 Verstorbene wurden im letzten Jahr in Hilden beigesetzt: 193 „klassisch“ im Sarg, über 400 per Urne.

 

Die Zahl der Verstorbenen lag damit im Jahr 2021 um gut 12% höher als noch vor fünf Jahren. Eine Übersterblichkeit (möglicherweise wegen Corona) kann die Stadt indes nicht erkennen. Nach Auskunft der Pressestelle waren „die Bestattungszahlen schon vor Corona-Zeiten in einem langjährigen Trend angestiegen.

 

Dem veränderten Bestattungsverhalten trägt die Stadt durch neue „Angebote“ Rechnung. Sarg- und Urnenbestattungen können pflegeleicht, anonym, im Kolumbarium (Grabkammer), als Baumbestattung oder im Begräbniswald erfolgen. Zudem legt die Stadt auch großen Wert darauf, ihre Friedhöfe stets gepflegt zu halten.

 

Warum sinken die Gebühren?

Mit ihren Friedhöfen dürfen Städte und Kommunen keine Geschäfte bzw. Gewinne machen. Dazu erklärt auch die Stadt Hilden: „Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.“

Das heißt: die Einnahmen aus den Bestattungsgebühren dürfen nicht höher sein als die Kosten der Friedhofsunterhaltung. Diese Kosten liegen aktuell bei rund 1 Mio. € im Jahr. Und da die Erlöse der rund 600 Bestattungen deutlich höher waren als die Kosten der Friedhofsverwaltung und -pflege, kommt es nun zu einer Absenkung der Bestattungskosten.

„Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2022 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 266.164 € zu berücksichtigen“, heißt es in einer Verwaltungsvorlage des Rathauses

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: anzeiger24.de

 

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