Liefer-Verkehr in der Fußgängerzone – stört keinen?

Auch außerhalb der offiziellen Einlasszeiten werden immer wieder Fahrzeuge gesichtet

Flanieren, bummeln, schlendern ohne lästiges Motorenrauschen. Das macht den Charme einer Fußgängerzone aus, die wir seit über 30 Jahren im Bereich zwischen Mittelstraße und Warrington-Platz haben. Aber natürlich geht es nicht ganz ohne An- und Abfahrten von PKW- und LKW. Schließlich müssen Geschäfte und Anlieger weiterhin beliefert werden.

 

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Daher hat die Stadt Lieferzeiten eingerichtet, an denen die Ein- und Ausfahrt in die Fußgängerzone erlaubt ist.

Doch halten sich die Lieferanten und andere Einlassbegehrende auch daran?

 

Zwischen 11 und 18:30 Uhr sollte Innenstadt „autofrei“ sein

Offizielle Lieferzeiten sind montags bis freitags von 6 bis 11 Uhr und abends von 18:30 bis 20 Uhr sowie samstags von 6 bis 10 Uhr, teilt die Stadt Hilden auf Nachfrage mit.

 

Es gibt unterschiedliche Arten von Liefer- und Durchfahrtverkehr, zum Beispiel Lieferanten für Geschäfte und Gastronomie, Geldtransporter, Paketboten oder Personenbeförderungen.

 

Werden die Begehrlichkeiten unterschiedlich behandelt? Zum Beispiel dürfte es für abgehetzte Paketboten schwierig sein, sich streng an diese Zeiten zu halten.

 

Dazu erklärt uns die Stadt: „Es besteht die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen beim Ordnungsamt zu erhalten. Dies ist beispielsweise für Anwohnende mit eigenem Stellplatz möglich, für Handwerker, aber auch für Taxis, die Personen beispielsweise zu Ärzten fahren. Ziel ist es aber, den Fahrzeugverkehr soweit möglich auf die o.a. Liefer- und Ladezeiten zu beschränken. Zu diesem Zweck wurden auch drei Ladezonen für Zustelldienste eingerichtet und kürzlich eine neue Polleranlage installiert.“

 

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Stichprobenartig haben wir uns das mal angeschaut: An vielen Vormittagen ist uns aufgefallen, dass auch nach 11 Uhr (12 Uhr, 14 Uhr) noch vereinzelt Lieferanten und andere Fahrzeuge in der Fußgängerzone unterwegs sind (die Fotos haben wir während der „verkehrsberuhigten Zeit“ gemacht, die Firmenfahrzeuge haben wir anonymisiert).

Da wird jeder Betroffene sicherlich seine Begründung haben. Aber eigentlich sollte das doch durch die o.g. Zeiten geregelt sein…

 

Wie geht die Stadt damit um?

Inwieweit wird das eigentlich überwacht? Das haben wir ebenfalls die Stadt gefragt.

Die Antwort: „Die Fußgängerzone wird mehrmals täglich durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes kontrolliert. Corona-bedingt kamen in den letzten Monaten kaum bis gar keine Beschwerden bei der Verwaltung an. Auch der Austausch der neuen Polleranlangen hilft hier, unzulässige Einfahrten zu verhindern.“

 

Dann stört es also offenbar kaum jemanden, wenn motorisierte Vehikel tagsüber in der Fußgängerzone unterwegs sind?

 


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Und wenn doch: Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung? „Bei unzulässigem Parken in der Fußgängerzone wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30€ verhängt. Durch das vorbildliche Verhalten der meisten Bürgerinnen und Bürger kam es in diesem Jahr nur vereinzelt zu Verstößen.“

 

Was sind Eure Beobachtungen?

 

Text/Fotos: Achim Kaemmerer

 


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