NRW will Maskenpflicht an Schulen abschaffen

Was ist mit der Testpflicht während der Herbstferien?

Vor einigen Wochen hatte eine Mutter aus dem Kreis Mettmann eine Petition ins Leben gerufen, die die Abschaffung der Maskenpflicht an den Schulen fordert.

Ob nun diese Initiative ausschlaggebend war, ist unklar; fest steht aber: Das NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer will dem Willen vieler Eltern offenbar nachkommen.

 

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Auf seiner Internetseite erklärt das Landesschulministerium: „Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien, 2. November 2021, abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.“

 

➤ Corona Update: Die aktuelle Lage im Kreis Mettmann

 

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Und was ist mit der Testpflicht in den Herbstferien?

Weiterhin sollen die Schüler(innen) in der Unterrichtszeit regelmäßig getestet werden. Bei einem negativen Ergebnis haben sie automatisch Zutritt zu GGG-Veranstaltungen, Restaurants etc.

Eine Ausnahme gibt es aber in den bevorstehenden Herbstferien (11. bis 24. Oktober): Da die Kinder und Jugendlichen nicht zur Schule gehen, werden sie auch nicht getestet. „Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test“, stellt das Schulministerium klar. Die Bürgertests werden zwar ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig: „Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei“, betont die Landesregierung.

 

Und Urlauber müssen obendrein beachten: „Für alle Personen, die älter als zwölf Jahre und nicht immunisiert sind, [gilt] bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).“

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Alexandra Koch/Pixabay


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