Parkplatzprobleme für Pflegedienste – was tun?

Ambulanter Versorger kassiert regelmäßig Knöllchen und sucht nun das Gespräch mit der Stadt

Hilden hat ein generelles Problem mit Parkplätzen. Das ist nicht neu. Aber nicht nur Anwohner und Anlieger kennen das Dilemma. Insbesondere die ambulanten Pflegedienste können ein Klagelied singen. Einer dieser Anbieter (Name der Redaktion bekannt) hat sich bei uns gemeldet: „Wir haben zwar einen Sonderausweis. Der gilt aber nur für die offiziellen Parkbereiche. Doch nicht alle Patienten haben ausreichend Parkplätze vor der Haustür“, erklärt uns der Geschäftsführer. Und dann muss der oder die Mitarbeiter(in) auch schon mal „nicht ganz legal“ das Firmenfahrzeug abstellen. „Wir achten natürlich immer darauf, dass wir niemanden behindern“, betont der Sprecher des Pflegedienstes. Und schließlich geht es ja auch um etwas wichtiges: Hilfe für eine pflegebedürftige Person.

 

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Trotzdem: Schon mehrere Male in den vergangenen Monaten hat es „Knöllchen“ gehagelt – meistens zwischen 10 und 15€. Das frisst dann oft die abgerechneten Kosten für die erbrachten Leistungen wieder auf.

 

Oftmals hat der Pflegedienst Widerspruch eingelegt – vergeblich. Denn er hätte der Stadt nachweisen müssen, dass der oder die Mitarbeiter(in) tatsächlich im Einsatz war. „Dann bekomme ich aber Probleme mit dem Datenschutz. Denn ich darf ja die Namen unserer Patienten nicht weitergeben“, sagt der Geschäftsführer.

 

Auf keinen Fall möchte er nun gegen die Stadt wettern, vielmehr aber um einen gemeinsamen Lösungsweg werben – auch für die anderen Anbieter, die das gleiche Schicksal teilen.

 


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Gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass sich beide Seiten entgegen kommen?

Wir haben nachgefragt

Könnte das Ordnungsamt in solchen Fällen etwas mehr Kulanz zeigen?

Dazu antwortet uns die Stadt Hilden: „Die Mitarbeiter:innen können keine Ausnahmen machen, oder ‚ein Auge zu drücken‘, da dies durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben sind. Alle Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt wurden, werden daher von den Mitarbeiter:innen protokolliert und geahndet. Sofern für die eine Person oder ein Unternehmen eine Sonderregelung getroffen würde, wäre davon auszugehen, dass die Begehrlichkeiten bei anderen weckt.

 

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Was rät die Stadt generell einem Pflegedienst für den Fall, dass kein „legaler“ Parkplatz vorhanden ist?

„Aus den oben genannten Gründen ist es nicht möglich, weitere Erleichterungen für Pflegedienste zu gewähren. Allerdings gibt es insbesondere für Pflegedienste einen Parkausweis, mit dem die Fahrzeuge im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290.1 StVO), auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Bewohnerparkplätzen parken. Diese müssten allerdings beantragt werden, wobei eine Gebühr von 45 Euro pro Jahr und Ausweis fällig würde.“

 

Vielleicht wäre das ein Lösungsweg…?

Text/Foto: Achim Kaemmerer

 


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