Anke P. (Name der Redaktion bekannt) ist sauer und entsetzt. Acht Wochen hatte sie auf ihren Termin im Gelenkzentrum Haan (St.Josef Krankenhaus, Foto) gewartet, und dann passierte Folgendes…
Pünktlich, so schreibt sie es an unsere Redaktion, sei sie da gewesen und gebeten worden, im Wartezimmer Platz zu nehmen. Nach ihrem Impfstatus hat sie niemand gefragt. Das Wartezimmer war relativ klein. Auf etwa 15 Quadratmetern verteilten sich acht Stühle.
Anke P. hatte nicht den Eindruck, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wurde. Und sollte man nicht angesichts der Omikron-Variante in einem Krankenhaus die Abstände im Wartebereich ohnehin vergrößern, hat sie sich gefragt.
Der Warteraum lag im Souterrain, lediglich mit drei Oberfenstern ausgestattet. Eines dieser Fenster war leicht auf Kippe geöffnet. Die Luft in diesem Raum, den sie sich mit sieben weiteren Wartenden teilen musste, hat Anke P. als stickig empfunden, auch trotz oder wegen ihrer Maske.
Nach über einer Stunde Wartezeit war Anke P. erst auf Platz 4 der Warteliste angekommen. Zu diesem Zeitpunkt hat sie dann unverrichteter Dinge das Gelenkzentrum verlassen.
Was sagen die Betreiber?
Wir haben das Gelenkzentrum um eine Stellungnahme zum Vorgang gebeten und folgende Antwort erhalten: „Die durchschnittliche Wartezeit solllte 30 Minuten nicht überschreiten. Dies werde auch regelmäßig dokumentiert. Trotz guter Planung sei es aber nicht immer möglich, längere Wartezeiten zu vermeiden.
Der Abstand der Stühle in den Wartezimmern beträgt 1,50 Meter. Die Fenster sollten grundsätzlich geöffnet bleiben, werden im Winter aber regelmäßig von frierenden Patienten geschlossen. Die Lüfterei sollte üblicherweise von den Mitarbeiterinnen engmaschig überprüft werden. Wenn dies an dem besagten Tag nicht erfolgt sein sollte, entschuldige man sich.
Patienten werden am Empfang nach etwaigen Erkältungssymptomen gefragt. Warum dies im vorliegenden Fall nicht erfolgt ist, ist definitiv ein Versäumnis, für das man sich ebenfalls entschuldige. Nach einem Impfstatus werde hingegen nicht gefragt, weil dies nicht angeordnet sei und deshalb keine Konsequenzen hätte.
Dazu hat uns das Gelenkzentrum noch ergänzend einen ➤Link geschickt.
Und in der Tat, eine „Anordnung“ zur Abfrage des Impfstatus gibt es offenbar für Praxen nicht. Dafür gibt es eine Reihe von Empfehlungen für Ärzte, sich zu ihrem und dem Schutz ihrer Mitarbeiter über den Impfschutz ihrer Patienten bereits am Empfang zu informieren.
Und gerade Ärzte können gar nicht vorsichtig genug mit diesem sensiblen Thema umgehen.
Bericht: Walter Thomas
Foto: Archiv / panos/wir_sind_klein/Pixabay
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