Rathaus informiert: Steuern, Abgaben, Gebühren 2022

Grundabgabe, Hundesteuer, Schmutzwassergebühr und Erreichbarkeit Amt Steuern und Abgaben

Was müssen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr an die Stadt zahlen? Dazu teilt die Verwaltung jetzt mit:  

 


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Grundabgaben

Am 11. Januar 2022 wurden die diesjährigen rd. 22.000 Bescheide für Grundabgaben einschließlich der Müllmarken für die Jahre 2022/2023 an die Grundabgabenpflichtigen versandt.

„Die durch den Bundesrat im November 2019 beschlossene Grundsteuerreform sieht eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor, sodass sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2022 hat“, erklärt das Rathaus. „Den Bescheiden ist jedoch ein Merkblatt als Information zur Grundsteuerreform beigefügt.“

 

Hundesteuer

Rat und Stadt haben eine Erhöhung der Hundesteuer festgelegt, wir haben berichtet

Ebenfalls am 11. Januar wurden die entsprechenden Bescheide versendet.

Hinweis der Stadt: „Es werden keine neuen Hundesteuermarken verschickt, die aktuellen Marken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.“

 

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Schmutzwassergebühren

Am 7. Januar wurden die Schmutzwassergebührenbescheide für den Abrechnungszeitraum bis 31. Mai 2021 versendet. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, die Bearbeitungsrückstände von rund sechs Monaten im Bereich der Schmutzwassergebühren zu bearbeiten“, ergänzt die Stadt Hilden. „Durch die verspätete Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide, die in der Regel die Abrechnung sowie Festsetzung der Vorauszahlungen enthalten, kann außerdem der Gesamtvorauszahlungsbetrag nicht mehr wie bisher in elf Abschläge aufgeteilt und entrichtet werden, sondern lediglich auf die verbleibenden Monate des jeweiligen Abrechnungszeitraumes. Es wird um Berücksichtigung bei der persönlichen Finanzplanung gebeten.“

 

Erreichbarkeit des Sachgebiets Steuern und Abgaben

Das Amt für Steuern und Abgaben kann wegen Personalmangel vorerst keine telefonischen Anfragen beantworten. Dies betrifft sämtliche Steuern und Gebühren, die in den Aufgabenbereich des Steuersachgebiets fallen:

Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-/Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren, Hundesteuer, Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre Anliegen entweder per Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax 02103/72-85620 unter Angabe Ihrer Telefonnummer an das Steuersachgebiet zu senden.

Erforderliche Formulare für Anträge auf Erstattung von Schmutzwassergebühren, Anmeldungen eines zusätzlichen Wasserzählers, SEPA-Basislastschriftmandate, Erklärung zur Übernahme von Grundbesitzabgaben-Schmutzwasser, An- Ab-, Ummeldungen von Abfallgefäßen sowie Hunden und weitere gängige Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung.

 

Müllmarken

Sofern ein Antrag auf Um- und/oder Abmeldung eines Abfallgefäßes beabsichtigt ist, ist die mit Bescheid vom 11. Januar 2022 hierfür zugesandte Müllmarke beizufügen und postalisch an die Stadt Hilden zurück zu senden.

 

Wenn im Einzelfall mit dem Grundabgabenbescheid eine falsche Müllmarke übersandt wurde und/oder eine Müllmarke fehlt, ist neben dem postalischem Weg ab dem 18. Januar 2022 auch ein persönlicher Austausch/Ausgabe unter Vorlage des zugesandten Grundabgabenbescheids einschließlich Müllmarken dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr möglich.

Eine Anmeldung an der Infotheke ist notwendig, es gelten die tagesaktuellen Zutrittsbeschränkungen des Rathauses.

 

Quelle: Stadt Hilden

Foto: Bru-nO/Pixabay

 


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