Schmutzwasser-Gebührenbescheide: Betroffene gucken ‚in die Röhre‘

Rückstand bei Bearbeitung – Neukalkulation für 2022 zieht sich bis zum Frühjahr hin

„Die Gebührenbescheide für Schmutzwasser bleiben auch 2023 ein Sorgenkind im städtischen Abrechnungswesen“, sagt Ratsherr Ludger Reffgen von der Bürgeraktion (BA). Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer hätten sich „hilfesuchend an die Politik gewandt, weil sie wissen wollten, wann die Bescheide wieder turnusgemäß einmal jährlich verschickt werden und die Gebühren entsprechend wieder monatlich mit gleichbleibenden Abschlägen gezahlt werden können.“

 

Das Problem

Durch „wiederkehrende programmtechnische Hindernisse“ gibt es bereits seit dem Frühjahr 2021 „Arbeitsrückstände bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren von rund sechs Monaten„, teilte die Stadt in der Vergangenheit mit: Wegen der verspäteten Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide (Abrechnung und Festsetzung der Vorauszahlungen) konnte der Gesamtvorauszahlungsbetrag nicht mehr wie bisher in elf Abschläge aufgeteilt und entrichtet werden, sondern lediglich auf die verbleibenden Monate des jeweiligen Abrechnungszeitraumes, hieß es noch vor einem Jahr.

 

Wie ist nun der aktuelle Stand?

Die Stadt erklärt nun auf Anfrage der Bürgeraktion: „Die Turnus- bzw. Endabrechnungen der Zeiträume bis 31. August 2022 erfolgte mit Bescheiddatum 9. Dezember 2022. Die Mitarbeitenden haben somit den Bearbeitungsrückstand auf drei Monate reduziert.“

 

Doch inzwischen ergibt sich ein neues Problem…

 

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Zum 15. Dezember 2022 wurde §6 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) geändert.

Das bedeutet: „Die Festsetzung von Schmutzwassergebühren mit dem bisherigen Gebührensatz i. H. v. 1,88 Euro/Kubikmeter ist rechtswidrig, mithin ausgeschlossen. Es ist eine Neukalkulation des Schmutzwassergebührensatzes für das Erhebungsjahr 2022 (…) erforderlich.“

 

Die Folge: Die tatsächlichen Kosten werden nun „voraussichtlich Ende Januar 2023 vorliegen, sodass die Beschlussfassung des neuen Gebührensatzes für das Jahr 2022 planmäßig für die Sitzung des Rates am 19. April 2022 vorgesehen wird.“

 

Und das bedeutet wiederum: „Bis zum Ratsbeschluss und Bekanntmachung des neukalkulierten Gebührensatzes für das Jahr 2022 im Amtsblatt (…) ist die Erstellung weiterer Schmutzwassergebührenbescheide (…) für das Erhebungsjahr 2022 (…) ausgeschlossen [Ausnahme: Endabrechnungsbescheide und/oder Vorauszahlungsbescheide sowie Bescheide aufgrund von Eigentümerwechseln].“

 

Also werde sich der Bearbeitungsrückstand „bis Ende April/Anfang Mai 2023 demzufolge von drei Monaten wieder auf rund acht Monaten erhöhen“.

 

Bürgeraktion kritisiert „Bedenkenlosigkeit der Verwaltung“

Betroffene gucken also immer noch buchstäblich „in die Röhre“. Ludger Reffgen von der Bürgeraktion ist alles andere als begeistert: „Die Kostenentwicklung – für Energiekosten, Wasser-Verbrauch und Inflation – lässt manche Bürger an die Grenzen ihrer Zahlungsfähigkeit kommen. Umso mehr macht es sich auf dem Konto bemerkbar, wenn Gebühren, die im Regelfall mit einem monatlichen Abschlag erhoben werden, nicht gezwölftelt in Rechnung gestellt werden, sondern die Jahresgebühr – aufgrund verspäteter Vorlage der Abrechnung – auf nur noch wenige verbliebene Monate des Kalenderjahres verteilt wird.“

 

Ärgerlich findet Reffgen außerdem, „wie bedenkenlos von Verwaltungsseite mit diesem Problem umgegangen wird. Wenn die Verspätung auf Seiten des Bürgers liegen würde, dann wäre mit Sicherheit schon ein amtlicher Verspätungszuschlag zur Hand.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: R.Balouria/W.Pohnke / Pixabay
Collage: anzeiger24.de

 


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