Stadt Hilden bleibt hart: Maske bleibt bis zum 20. Juni

Erst einmal die guten Nachrichten. Obwohl das Corona-Portal des Gesundheitsamtes des Kreises Mettmann seit gestern wegen einer längst überfälligen Softwareumstellung keine aktuellen Daten zum Corona-Geschehen liefert, konnten wir aus anderen Quellen erfahren, dass die Inzidenz im Kreis von 24,1 (Stand Montag) auf 15,4 (Stand Dienstag) einen erfreulichen Sprung nach unten gemacht hat (Quelle: ntv.de).

 

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In Zahlen bedeutet dies, dass sich in den vergangenen sieben Tagen nur noch 75 Personen im gesamten Kreis Mettmann mit fast 500.000 Einwohnern angesteckt haben.

 

Wie sieht es in Hilden aus?

In Hilden haben sich im Durchschnitt der letzten sechs Tage (seit Montag) zwei Personen infiziert. Dazu teilt uns die Stadt mit: „Da Hilden vergleichsweise noch recht hohe Zahlen aufweist, wurde beschlossen, die Maskenpflicht in der Fußgängerzone noch bis zum 20. Juni aufrecht zu erhalten.“

 


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Wer entscheidet das eigentlich in Hilden?

Für solch außergewöhnliche Fälle, wie eine Pandemie, hat die Stadt den „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“. Diesem Gremium gehört ein Sammelsurium von Mitarbeitern aus verschiedenen Ämtern an: Ordnungsamt, Feuerwehr, Team Bürgermeister, Öffentlichkeitsarbeit, Haupt- und Personalamt sowie Bürgermeister und Stellvertreter.

Alle Beteiligten werden sich Ihre Entscheidung, den Hildener auch bei 30 Grad und mehr die Maske zu tragen, nicht leicht gemacht haben. Aber das werden die Verantwortlichen in den Nachbarstädten auch nicht getan haben und dort sind die Bürger längst „befreit“.

 


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Über den Wochenmarkt entscheidet das Land

Während über die Fußgängerzone die jeweilige Gemeinde das Entscheidungsrecht hat, regelt das Land Nordrhein Westfahlen die Maskenpflicht auf Wochenmärkten.

 

Bleibt abzuwarten, wer am Ende der schnellere ist.

 

Text: Walter Thomas
Foto: Archiv / A.Koch/Pixabay

 


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